Bahnstreik: Diese Rechte haben Reisende

Stand: 04.03.2024, 11:51 Uhr

Die Lokführergewerkschaft GDL hat einen neuen Streik angekündigt. Der Bahnverkehr wird in den kommenden Tagen wohl massiv beeinträchtigt. Welche Rechte haben Bahnreisende?

Nach dem Streik-Aufruf der Lokführergewerkschaft GDL will die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben wieder einen Ersatzfahrplan aufstellen. Die Tickets könnten zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Fragen und Antworten zu den Rechten von Bahnreisenden.

Wo kann ich mich über den Fahrplan informieren?

Über Zugausfälle, Verspätungen und die Kostenerstattung für Tickets informiert die Bahn:

  • auf der Internetseite www.bahn.de
  • in der Smartphone-App"DB Navigator"
  • telefonisch über die kostenfreie Sonderhotline 08000-99 66 33

Informationen zu Ausfällen und Verspätungen im Regionalverkehr gibt es auch hier bei Zuginfo NRW:

Werden Tickets für ausgefallene Züge erstattet?

Grundsätzlich gilt: Fahrgäste, die wegen streikbedingter Zugausfälle, Verspätungen oder verpassten Anschlüssen ihre Reise nicht antreten oder fortsetzen können, bekommen den Ticketpreis bei der Bahn zum Teil oder voll erstattet.

Bahnkunden können einen entsprechenden Antrag digital über ihr Kundenkonto stellen oder per Post mit dem Fahrgastrechteformular (erhältlich im DB Reisezentrum). Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Gibt es bei Verspätungen eine Entschädigung von der Bahn?

Auch bei Streiks stehen Bahnreisenden im Rahmen ihrer Fahrgastrechte Entschädigungen zu. Ab einer Stunde Verspätung besteht ein Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden von 50 Prozent.

Um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten, müssen Fahrgäste sich eine Verspätungsbescheinigung im Zug oder am Bahnhof ausstellen lassen.

Wenn abends kein Zug mehr fährt: Muss die Bahn ein Taxi oder Hotel bezahlen?

Ist ein Fahrgast mit dem letzten Zug am Abend unterwegs und kann seinen Zielort nicht mehr erreichen, darf er ein Taxi zum Hotel und eine angemessene Unterkunft nutzen.

Wie viel die Deutsche Bahn erstattet, hängt vom Einzelfall ab. Reisende sollten am Bahnschalter oder bei der Service-Hotline nachfragen.

Was passiert, wenn ich zur spät zu Arbeit komme?

Wer wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit kommt, muss die versäumte Zeit nacharbeiten oder eine Lohnkürzung hinnehmen.

Der Hinweis auf bestreikte Bahnen ist keine Entschuldigung für ein Zuspätkommen: Arbeitnehmer müssen sich, sofern zumutbar, auf längere Fahrtzeiten einstellen und beispielsweise andere Verkehrsmittel nutzen.

Welche Alternativen gibt es zum Bahnfahren?

Im Internet können Sie nach Mitfahrmöglichkeiten suchen oder selbst Mitfahrmöglichkeiten anbieten. Diverse Portale finden sich, wenn Sie im Netz den Suchbegriff "Fahrgemeinschaften" eingeben. Auch mithilfe von Apps oder durch den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in Chats kann man Fahrgemeinschaften organisieren.

Wer kein eigenes Auto hat, kann auf Car-Sharing oder Autovermietung setzen. Fündig werden Sie, wenn Sie in einer Suchmaschine im Internet die Begriffe Car-Sharing oder Autovermietung sowie den Namen Ihrer Stadt eingeben.