Trotz aller Diskussionen um die schwierige Finanzierung: Das Deutschlandticket ist offenbar ein Erfolgsmodell. Seit der Einführung des bundesweiten Tickets für 49 Euro im Monat im Mai habe sich die Zahl der Fahrgäste im Regionalverkehr um 18 Prozent erhöht, teilte die Bahn kürzlich mit. Seit dem 1. Dezember könnten die Zahlen weiter steigen. Denn in Teilen von NRW ist das lang angekündigte "Deutschlandticket Sozial" gestartet. Wann, wo, für wen und wieviel? Fragen und Antworten.
Was kostet das Sozial-Ticket? Und wer bekommt es?
Das "Deutschlandticket Sozial" gibt es als Abo für 39 Euro im Monat. Kaufen darf es nicht jeder, sondern nur Menschen, die nachweislich ein geringes Einkommen haben. Berechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Nach Einschätzung des Verkehrsministeriums haben landesweit etwa drei Millionen Menschen Anspruch auf das neue Ticket. Sowohl das Ministerium als auch die Verkehrsverbünde erwarten aber keinen Zuwachs in einem solchen Umfang. Es dürfte neben neuen Deutschlandticket-Nutzern auch etliche Wechsel von Kunden hin zur neuen günstigeren Variante geben.
Welche Regionen sind schon dabei? Welche kommen noch?
Noch gleicht das Angebot einem Flickenteppich: Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und auch einige Verkehrsbetriebe im Verkehrsverbund Westfalentarif sind am 1. Dezember gestartet - der Vorverkauf hatte bereits vorher begonnen. Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), der Aachener Verkehrsverbund (AVV) sowie weitere Betriebe im Verkehrsverbund Westfalentarif wollen das Ticket erst zum 1. Januar 2024 anbieten.
Dass es keinen einheitlichen Starttermin gibt, sei auch Schuld der Politik, heißt es von den Verkehrsunternehmen. Westfalentarif erklärte, die Entscheidung müsse in den Kommunen und Kreisen abgesegnet werden. Im Münsterland sowie in den Kreisen Unna, Soest und im Hochsauerland sei das bereits geschehen. In anderen Kommunen stünden die Beschlüsse noch aus.
Welche Dokumente muss man vorlegen?
Laut VRR müssen Kunden beim Kauf einen Berechtigungsnachweis oder einen Bescheid für den Erwerb des Tickets vorlegen. Die Formulare gibt es bei den Sozialbehörden vor Ort. Es sei empfehlenswert, die Tickets beim Verkehrsunternehmen vor Ort zu kaufen, weil die erforderlichen Dokumente in diesem Fall schneller geprüft werden können. Im Bereich der Wuppertaler Stadtwerke muss der Berechtigungsnachweis zum Beispiel im Kundencenter vorgelegt oder in der Ticket-App hochgeladen werden.
Kann man vom "normalen" Deutschlandticket zum neuen Angebot wechseln?
Ja, das ist möglich. Bei der Bestellung muss man dabei seine laufende Vertragsnummer angeben, dann wird das Abo automatisch umgestellt.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presse Agentur
- Homepages der Kölner Verkehrs-Betriebe und Verkehrsverbund Rhein-Sieg