Daten von mehr als 500 Millionen Nutzerinnen und Nutzern aus der ganzen Welt haben Unbekannte 2021 bei Facebook abgegriffen und im Internet zum Kauf angeboten. In Deutschland will der Bundesverband der Verbraucherzentralen heute eine Klage auf Schadensersatz einreichen. Betroffene können sich der Sammelklage demnächst anschließen.
Hier klären wir die wichtigsten Fragen dazu:
Um welchen Fall von Datendiebstahl geht es genau?
Unbekannte haben vor drei Jahren Daten bei Facebook abgegriffen und im Internet zum Kauf angeboten. Allein in Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen gewesen sein.
Betroffene des Datendiebstahls konnten auf verschiedene Weise geschädigt werden: durch belästigende Anrufe und SMS, durch Phishing-Emails oder sogar durch Identitätsdiebstahl. Das bedeutet, dass Betrüger eine fremde Identität nutzen - etwa, um im Internet einzukaufen.
Wie kann ich feststellen, ob ich vom Datendiebstahl betroffen bin?
Man muss in den Jahren 2018 oder 2019 ein Facebook-Profil gehabt und darin seine Telefonnummer hinterlegt haben. Betroffene müssen aber nicht offensichtlich geschädigt worden sein, etwa durch Anrufe. Es kann auch sein, dass ihre Daten ohne weitere Folgen abgegriffen wurden.
Die Stiftung Warentest verweist auf einen Test im Internet, mit dem man überprüfen kann, ob man betroffen ist. Die Stiftung schreibt, dass der Betreiber des Tests als seriös gelte. Der Test entspreche aber nicht den Regeln der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen möchte weitere Informationen und einen Klage-Check zur Verfügung stellen, sobald man sich der Schadensersatzklage anschließen kann.
Inwiefern kann man für den Datendiebstahl entschädigt werden?
Der Bundesgerichtshof hat bereits Mitte November geurteilt, dass für einen Schadensersatz die Daten nicht nachweislich missbraucht werden mussten. Es reiche, nachzuweisen, dass die eigenen Daten gestohlen wurden. In einem solchen Fall seien hundert Euro als Entschädigung angemessen.
Wie kann man sich der Schadensersatz-Klage anschließen?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen reicht am Montag beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Klage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta ein. Danach muss das Bundesamt für Justiz das sogenannte Klageregister öffnen, in dem sich Betroffene als Mitkläger registrieren lassen können. Das wird aber vermutlich noch einige Zeit dauern.
Die Verbraucherzentralen bieten an, Interessierte mit einem Newsletter auf dem Laufenden zu halten.
Unsere Quellen:
- dpa
- Bundesverband der Verbraucherzentralen
- Stiftung Warentest