Im Tarifkonflikt des Öffentlichen Dienstes hat die Gewerkschaft Verdi für Freitag zu Streiks an sieben Flughäfen aufgerufen - auch in Dortmund. Der Streik ist indirekt auch an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu spüren. Welche Rechte haben Flugreisende jetzt? Fragen und Antworten.
Bekomme ich wegen des Streiks mein Geld zurück?
Einen Anspruch auf Schadensersatz gibt es nicht. Denn diesmal streikt nicht das Personal der Airlines. Damit sind sie auch nicht verpflichtet, den Flugpreis zu erstatten.
Allerdings seien die Airlines verpflichtet, ihre Reisenden am Flughafen während der Wartezeit zu verpflegen, bis man einen Ersatzflug antreten kann, erklärt Oskar de Felice, Fluggastrecht-Experte beim Unternehmen FlightRight dem WDR.
Hab ich Anspruch auf einen Ersatzflug?
Ja. Am besten sei es, seine Airline zu kontaktieren, damit sie einen Ersatzflug vermittelt, so Experte Oskar de Felice. Das müsse übrigens der früheste verfügbare Ersatzflug sein und nicht unbedingt einer bei derselben Airline.
Es sei aber auch möglich, selbst einen Ersatz zu suchen, sagt er. Dann müsse man sich jedoch zusätzlich darum kümmern, die Umbuchungskosten erstatten zu lassen, was durchaus schwierig werden könne.
Wo finde ich Hilfe bei der Erstattung?
Mehrere Unternehmen und Organisationen listen Hilfe über Onlineportale und Apps. Auf der App "Flugärger" bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen Informationen und Unterstützung bei der Wahrnehmung von Fluggastrechten an. In einigen Fällen helfen auch Anbieter wie FlightRight, FairPlane, EUflight und ErsatzPilot.
Korrekturhinweis: Bei diesem Streik sind die Airlines nicht verpflichtet, Schadensersatz für ausgefallene Flüge zu zahlen. Wir haben das korrigiert.