Die Kommunalwahlen in NRW rücken immer näher. Am 13. September werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen, (Ober-)Bürgermeister und Landräte neu bestimmt. Wählen ist ab 16 Jahren erlaubt. Durch die Corona-Pandemie wird es in diesem Jahr eine besondere Wahl.
Was ist bei dieser Kommunalwahl anders als sonst?
So vieles, dass der Landtag im Mai das "Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020" verabschiedete. Es gilt nur für diese Wahlen. Damit wurde zum Beispiel die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge um elf Tage bis zum 27. Juli verlängert. Grund: Wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ist es für die Kandidaten aufwändiger als sonst, ihre Stimmen einzusammeln. Deshalb sind auch nur 60 Prozent der normalerweise erforderlichen Unterstützerunterschriften notwendig.
Beim Sammeln der Unterschriften dürfen die Gemeinden in diesem Jahr ausnahmsweise neben den vorgeschriebenen Formblättern auch handschriftliche, unterschriebene Unterstützerdaten annehmen.
Eine Herausforderung ist in Coronazeiten die Bereitstellung von Wahlhelfern. Angehörige von Corona-Risikofällen sollen nach Anweisung des Innenministeriums nicht eingesetzt werden. Aber auch andere scheinen den Einsatz diesmal zu scheuen. Viele Städte suchen noch dringend Wahlhelfer.
Wie läuft die Wahl am 13. September ab?
Die Landesregierung geht davon aus, dass der Anteil der Briefwähler in diesem Jahr überdurchschnittlich hoch sein wird. Für alle anderen wird es, wie sonst auch, Wahllokale in Gemeindesälen, Gaststätten oder Turnhallen geben - wobei ein Schutzabstand in den Warteschlangen einzuhalten ist. Weil aber dennoch einige Wahlorte ausfallen - Altenheime etwa - und damit ein Raummangel entsteht, können Kommunen ihre Wahlbezirke vergrößern.
In den Wahllokalen soll es "Spuckschutzwände" zwischen Wählern und Wahlvorstand geben, Stifte zum Ankreuzen sollen die Wähler möglichst selbst mitbringen. Ob es eine Maskenpflicht geben wird, hänge von der Pandemielage am 13. September ab, heißt es in einem Erlass des Innenministeriums vom 2. Juli 2020.
Dort, wo kein Kandidat bei der Landrats- oder (Ober-)Bürgermeisterwahl mehr als 50 Prozent der Stimmen sammeln kann, findet am 27. September ein zweiter Wahlgang, die sogenannte Stichwahl, statt. Eigentlich hatte die schwarz-gelbe Landesregierung diese Option abgeschafft. SPD und Grüne im Landtag hatten aber gegen die Abschaffung geklagt und Ende Dezember 2019 vom NRW-Verfassungsgerichtshof Recht bekommen.
Corona und die Parteien - welche Herausforderungen gibt es?
Durch den Coronaausbruch mussten die meisten Parteien ihre Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen zeitweise unterbrechen. Hygieneauflagen und Abstandsregelungen machten Versammlungen, aber auch den Häuserwahlkampf schwieriger, beklagen viele.
Für die Linken ist der Kommunalwahlkampf 2020 ein "großer logistischer Kraftakt", auch, weil "vor allem im Frühjahr einiges an Zeit verloren gegangen" sei. Ebenso die SPD hat sich digitaler ausgerichtet. "Mit Abstand und trotzdem mit Herz!" - so hat die SPD ihre Kampagne getauft, man versuche, "Nähe, Dialog und persönliche Begegnung" auch digital hinzubekommen, heißt es beim SPD-Landesverband. Auch für die FDP war "klar, dass der digitale Wahlkampf an Bedeutung gewinnt". Deswegen hätten sie "ganz viele Formate auf komplett digital umgestellt."
Die Grünen kritisieren, dass sie auf Fragen, wie in Corona-Zeiten Info-Stände oder große Veranstaltungen zu organisieren sind, von der Landesregierung "keine Antwort" erhalten hätten. Die CDU glaubt, dass vermehrt per Briefwahl abgestimmt werden wird und legt einen Fokus ihrer Kampagne darauf. Trotzdem registriere sie, dass "die meisten Bürger trotz aller Umstände überwiegend positiv reagieren", wenn Kandidaten im Häuserwahlkampf klingeln kommen.
Die AfD beklagte insbesondere eine "mangelnde Bereitschaft vieler Städte und Gemeinden, uns geeignete Räumlichkeiten für unsere Zusammenkünfte zur Verfügung zu stellen".