Schalley hatte beim Verwaltungsgericht gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt. Seine Einwände erkannte das Gericht allerdings nicht an und berief sich auf das im Jahr 2020 verschärfte Waffenrecht. (Az.: 22 K 7087/20)
Gericht äußert Zweifel an Zuverlässigkeit
Eine Gerichtssprecherin sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Gericht habe berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten.
Dabei ging es wohl nicht nur um Schalleys Engagement in der AfD und ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative. Beide werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Mit ins Gewicht fielen laut dpa wohl auch seine Rollen beim Leverkusener Verein Publicatio und dem Arcadi-Magazin. Beide werden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und auch in Berichten der Behörde erwähnt. Für beide soll der AfD-Politiker aktiv gewesen sein.
Noch keine Stellungnahme von Schalley
Gegenüber dem WDR wollte sich Schalley noch nicht zu dem Urteil äußern. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf werde anwaltlich geprüft, so ein Sprecher der AfD-Fraktion. "Wir können daher aktuell noch keinen Kommentar oder eine Bewertung abgeben", so der Sprecher weiter.
Über dieses Thema berichtete der WDR am 07.03.23 in den WDR-Radionachrichten.