Nach monatelangen Diskussionen um den Rauswurf einer Dozentin von der Polizei-Hochschule NRW bahnt sich nun eine Lösung an. Am Montag hatte zunächst das Oberverwaltungsgericht einen Beschluss mitgeteilt, dass Bahar Aslan der Lehrauftrag nicht entzogen werden durfte. Wenige Stunden später teilte die Hochschule dem WDR mit, dass der Lehrauftrag der Dozentin im kommenden halben Jahr wahrgenommen werden solle. Aslan hätte damit ihr Ziel erreicht.
Die Frau war mit einem Eintrag auf der Plattform Twitter, die inzwischen X heißt, in die Kritik geraten: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land."
Lehrauftrag wurde widerrufen
Der Tweet sorgte deshalb für Diskussionen, weil Aslan einen Lehrauftrag an der Polizei-Hochschule NRW im Fach "Interkulturelle Kompetenz" besitzt - neben ihrem Job als beamtete Lehrerin. Die Hochschule war über die Äußerung derart verärgert, dass sie den bereits erteilten Lehrauftrag für das erste Halbjahr 2024 widerrief.
Aslan wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Im September hatte ihr bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht gegeben. Das Land legte Beschwerde ein. Am Montag teilte nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit, dass der Rauswurf nicht in Ordnung war.
So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Gericht merkte zwar an, dass es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sei, aus dem Tweet "auf Mängel in Bezug auf ihre Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags zu schließen". Trotzdem sei die Entscheidung, den Lehrauftrag zu widerrufen, "rechtswidrig". Die Begründung: Die Hochschule habe sich "in fehlerhafter Weise auf weitere - sachfremde - Umstände gestützt".
Gemeint ist das Argument, dass Aslan als beamtete Lehrerin eigentlich eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit gebraucht habe, um zusätzlich noch als Lehrbeauftragte bei der Polizei-Hochschule zu arbeiten. Das OVG sagte nun, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich gewesen sei. Zudem heißt es: "Ferner hätte der Widerruf nicht darauf gestützt werden dürfen, dass Dritte der Hochschule gegenüber infolge des Tweets Drohungen ausgesprochen haben sollen."
Aslan kann wie geplant als Dozentin arbeiten
Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen nahm am Nachmittag auf WDR-Anfrage Stellung zu der Entscheidung. So wurde noch einmal darauf verwiesen, dass beide Gerichte festgestellt hätten, dass der Tweet als Diskreditierung großer Teile von Polizistinnen und Polizisten verstanden werden könne. Die Entscheidung des OVG werde respektiert.
Als Konsequenz will die Hochschule nun aber wieder mit Aslan zusammenarbeiten. So wurde auf einen bereits begonnenen Dialog verwiesen. "Daran werden wir nun anknüpfen und dafür Sorge tragen, dass der in Rede stehende Lehrauftrag (insgesamt 24 Unterrichtseinheiten, jeweils 45 Minuten) als externe Lehrbeauftragte (Nebentätigkeit) im Fach 'Interkulturelle Kompetenz' durch sie wahrgenommen werden kann", hieß es.
Dozentin wartet auf die Hochschule
Aslan selbst erfuhr davon am Montag erst aus einem Gespräch mit dem WDR. Sie sagte: "Der Ball liegt jetzt bei der Hochschule. Die können gerne auf mich zukommen und wir führen noch einmal ein gemeinsames Gespräch. Und dann kann man schauen, wie man auf einer neuen Basis vielleicht wieder zusammenkommt. Da braucht es jetzt erst einmal eine Annäherung."
Sie selbst sehe die Sache mit gemischten Gefühlen. "Auf der einen Seite freut es mich natürlich, dass ich wieder junge Polizistinnen und Polizisten unterrichten darf. Denn diese rassismuskritische Bildungsarbeit ist wichtig für die Polizei. Aber auf der anderen Seite habe ich auch ein mulmiges Gefühl, weil ich nicht weiß, wie ich dort empfangen werde von den Verantwortlichen."