Polizisten mit kleinen Kameras am Körper - dieses Bild dürfte es in NRW künftig regelmäßig geben. Seit dieser Woche gilt nämlich eine Tragepflicht für sogenannte Bodycams bei der NRW-Polizei. Ein entsprechender Erlass wurde an alle Polizeibehörden versandt. Er liegt dem WDR vor.
Der Schritt ist eine Konsequenz aus den tödlichen Polizei-Schüssen auf einen 16 Jahre alten Flüchtling in Dortmund. Aber: Eine Einschaltpflicht gibt es aus rechtlichen Gründen nicht.
Bislang waren die Beamten nicht gezwungen, überhaupt eine Kamera an der Uniform zu tragen. In der neu gefassten "Mitführ-/Tragepflicht" von "Führungs- und Einsatzmitteln im Außendienst" wird die Bodycam nun neben Schutzweste, Pistole oder auch Handschellen genannt. Zivilpolizisten müssen die Kamera nicht tragen.
Im internen Begleitschreiben zu der neuen Bodycam-Anweisung wird betont, dass die Kamera an der Uniform bereits in einem "frühen Gefahrenstadium" aktiviert werden sollte: "Die Bodycam ist demnach einzuschalten, wenn dadurch zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt von einer deeskalierenden Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber ausgegangen werden kann."
Neue Regeln angekündigt
Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Tragepflicht vor mehreren Wochen zusammen mit weiteren Maßnahmen angekündigt, die man nach den Schüssen in Dortmund umsetzen wolle. Dazu gehören nun auch Änderungen in der "Vorschrift für den Wachdienst", quasi der Fibel für Streifenpolizisten. In der neuen Version - gültig ab 1. Mai - gibt es neue Absätze zum Umgang mit Menschen, die wenig oder kaum Deutsch können oder psychische Auffälligkeiten zeigen. Im Fall Dortmund hatte es Probleme bei der Kommunikation mit dem jungen Flüchtling aus dem Senegal gegeben.
In der neuen Dienstvorschrift heißt es nun unter anderem: "Im Umgang mit fremdsprachigen Personen sind dabei auch die Möglichkeiten einer Übersetzung durch entsprechend kundige Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Dolmetscherinnen/Dolmetscher oder Dritte sowie mittels Technik einzubeziehen."
Polizisten fordern Training
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte die von Reul angekündigten Maßnahmen bereits begrüßt. Mit Bezug auf die Tragepflicht für Bodycams sagte GdP-NRW-Chef Michael Mertens, dass der Entschluss "nachvollziehbar" sei. Nun müsse aber zwingend das Einsatztraining angepasst werden: "Denn nur wer dafür trainiert ist, wird die Bodycam in Stresssituationen auch einschalten", so Mertens.