Zwei Bedingungen gibt es, um das Fördergeld beantragen zu können. Einmal muss es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handeln und der Vermieter muss den erzeugten Strom seinen Mietern zur Verfügung stellen. Entweder direkt oder über einen Stromanbieter.
Unterschiedliche Zuschüsse möglich
Für Installation und Vorbereitung des Daches gibt es maximal 2500 Euro, für Modernisierung bis zu 5000 Euro. Der Antrag kann beim zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt gestellt werden. Der Zuschuss wird dann pro Wohnung des geförderten Gebäudes berechnet.
Scharrenbach: Gut fürs Klima und den Geldbeutel
Die zuständige Bauministerin des Landes Ina Scharrenbach hofft, über den Mieterstrom auf sinkende Strompreise. Mit dem Programm mache die Regierung weiter Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und schaffe Entlastung für Mieterinnen und Mieter. Die Landesregierung hat ehrgeizige Ziele: Bis 2030 sollen mindestens 18 Gigawatt Solar-Leistung in NRW installiert sein. Bis Ende vergangenen Jahres waren es erst rund 7,5 Gigawatt. Um das Tempo zu erhöhen, muss also Geld in die Hand genommen werden. Zuletzt gab es ein 30 Millionen-Programm zur Förderung des Ausbaus von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden.
Geld stammt aus Sondervermögen zur Krisenbewältigung
Die zehn Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krise zur Verfügung gestellt. Dieser Topf umfasst insgesamt fünf Milliarden Euro und war von der Landesregierung im vergangenen Jahr aufgelegt worden.
Über dieses Thema berichtet der WDR in seinen Hörfunknachrichten WDR Aktuell.