Die Bundespolizei hat in NRW für 26 Bahnhöfe in der Vorweihnachtszeit Waffenverbotszonen ausgesprochen. Sie gelten ab heute (15.11.) an den Wochenenden durchgehend immer ab freitags, 14 Uhr, sowie an den anderen Tagen von 14 bis 23 Uhr.
Betroffen sind unter anderem die Bahnhöfe in Köln, Siegen, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Essen, Münster und Aachen. Die Fahrt zu den Weihnachtsmärkten soll so sicherer werden.
In den betroffenen Bahnhöfen sind zu den genannten Zeiten bis in die Nacht zu Heiligabend somit alle gefährlichen Gegenstände verboten, auch wenn sie nicht unter das Waffengesetz fallen. Als Beispiele nennt die Bundespolizei Hieb- und Stoßwaffen wie Beile sowie Messer und auch Luftpistolen.
Immer mehr Waffenverbote in NRW
Für die Polizei bedeutet eine Waffenverbotszone, dass sie dort Menschen ohne Verdacht kontrollieren darf. Im konkreten Fall begründet die Bundespolizei die Maßnahme ausdrücklich auch mit dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag von Solingen mit drei Toten.
Allerdings sind die Verbotszonen in NRW auch schon vorher ein Thema gewesen. Die Bundespolizei hat sie seit 2018 knapp 40 Mal zeitlich begrenzt an Bahnhöfen ausgesprochen, zuletzt bei der Fußball-EM und zum Sessionsstart des rheinischen Karnevals.
Wegen zunehmender Gewaltkriminalität hatte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) solche Maßnahmen außerdem schon vor drei Jahren auch in Städten per Verordnung möglich gemacht. Momentan gibt es dauerhafte Waffenverbotszonen in der Düsseldorfer Altstadt, an mehreren Orten in Köln sowie auf der Südstraße in Hamm.
Messer auf Weihnachtsmärkten verboten
Darüber hinaus verschärfen sich die Regeln auf Weihnachtsmärkten. Denn nach einer Gesetzesänderung im Zuge eines Maßnahmenpaketes zur Sicherheit der Bundesregierung sind auf öffentlichen Veranstaltungen Messer jeglicher Art verboten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Gewerbetreibende. Die Polizei darf auch hier Personen anlasslos durchsuchen.
In NRW werden die Beamten das wohl auch tun. Nach dem Solinger Anschlag hatte Innenminister Reul in einem Erlass gefordert, die polizeiliche Präsenz auf Veranstaltungen zu erhöhen. Der Erlass gelte nach wie vor, heißt es aus dem Ministerium.
Unsere Quellen:
- Innenministerium NRW
- Bundespolizei NRW
- Polizei Düsseldorf
- Polizei Köln