Die drei Fraktionen hätten das Angebot angenommen, in die dienstlichen Telefonverbindungsdaten auch von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) vertraulich Einsicht zu nehmen, teilte ein Sprecher der SPD-Fraktion am Sonntag (27.11.2016) mit. Als Termin für die Akteneinsicht in der Staatskanzlei durch der Obleute des Ausschusses sei der 7. Dezember anberaumt worden.
CDU und FDP wollen vor Landesverfassungsgericht klagen
Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP hatten schon beschlossen, wegen lückenhafter Informationen vor dem Landesverfassungsgericht zu klagen. Konkret geht es um dienstliche Telefonverbindungsdaten von Kraft und der Spitze der Staatskanzlei zwischen dem 31. Dezember 2015 und 4. Januar 2016. Mit Blick auf den Schutz der Grundrechte werden bei der Einsichtnahme die letzten Ziffern der angerufenen Nummern allerdings geschwärzt, hieß es.
Die Opposition hatte der Landesregierung Geheimniskrämerei vorgeworfen. In einer eidesstattlichen Erklärung hatte Kraft versichert, dass es vor dem 4. Januar mittags zwischen ihr und Innenminister Ralf Jäger (SPD) sowie zu ihrer Hausspitze keinen Kontakt zum Thema der massenhaften Übergriffe in Köln gab. Der Untersuchungsausschuss beleuchtet seit neun Monaten, wie es zu den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht kommen konnte.