Der 67-Jährige Angeklagte hatte den abgelegten E-Scooter auf seinem Grundstück gefunden, die Scooter-Vermietungsfirma kontaktiert und schriftlich erklärt, dass er den Roller nur gegen Bezahlung wieder herausgeben werde.
Forderung von 35 Euro "Aufwandsentschädigung"
Da es keinen Bürgersteig zum Abstellen gebe, habe er den Scooter von der Garage bis zu einem Privatweg vor seinem Haus bewegt. Dafür fordere er eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von 35 Euro. Die Firma ließ sich auf die Zahlung nicht ein und holte den Scooter einfach so ab.
Das Düsseldorfer Amtsgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Nötigung zu einer Strafe in Höhe von 200 Euro. Der 67-Jährige hat das Urteil akzeptiert und auf einen zunächst geplanten Einspruch verzichtet.