Zwei Arbeiter waren bei dem Einsturz im Juli 2020 ums Leben gekommen. Einer konnte erst nach einigen Tagen aus den Trümmern geborgen werden. Die Anklage der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft richtet sich jetzt gegen insgesamt sechs Beschuldigte.
Sie waren laut Ermittlern mit der Planung, Vorbereitung und Überwachung der damaligen Bauarbeiten in dem Gebäudekomplex an der Luisenstraße betraut und hätten ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Vor Gericht sollen sie sich wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Baugefährdung verantworten.
Durchbrüche an tragender Wand als Ursache
Nach den bisherigen Ermittlungen werden Durchbrüche an einer tragenden Wand im Erdgeschoss des Hinterhauses als Ursache für den Einsturz des gesamten Hauses angenommen. Die seien dort auch geplant und am Tag des Einsturzes durchgeführt worden, so die Ermittler. Unter anderem sollen die Beschuldigten eine unzureichende Grundlagenermittlung vorgenommen haben, die zu einer fehlerhaften Planung geführt habe.
Es soll laut Staatsanwaltschaft außerdem unterlassen worden sein, eine Statikberechnung in Auftrag zu geben, die auf dem letztlich auszuführenden Bauplan basiert. Zudem seien notwendige Nachweise einer sicheren Statik nicht angefordert worden. Ebenso sei nicht sichergestellt worden, dass die Durchbruchsarbeiten durch ein Unternehmen erfolgen, dessen Mitarbeiter die hierfür notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen.
Baugenehmigung war erst kurz zuvor erteilt worden
Schon kurz nach dem Unglück hatte die städtische Bauaufsicht vor Ort mitgeteilt, dass erst kurz zuvor die Baugenehmigung für die Umbauarbeiten im Hinterhaus des Gebäudes erteilt worden sei. Damit sei jedoch keine sofortige Freigabe der Bauarbeiten verbunden gewesen, hieß es damals. Außerdem habe noch ein Nachweis über die Sicherheit der Statik gefehlt.
Knapp 100 Feuerwehrleute sowie Fachkräfte von THW, dem Amt für Arbeitsschutz sowie Bergungsspürhunde und Drohnen waren mehrere Tage im Einsatz, um den Trümmerberg vorsichtig abzutragen und die verschütteten Arbeiter zu finden und zu bergen. Das Landgericht Düsseldorf muss jetzt prüfen, ob es die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 08.03.2023 auch im Hörfunk und um 19.30 Uhr in der Lokalzeit im WDR-Fernsehen.