Es waren deutliche Worte, die ein Mann im November 2022 in Köln verbreiten wollte: "Massenmörderin" und "industrielle Schlachtung" stand auf seinen Flyern. Gemeint war damit eine Klinik für Schwangerschaftsabbrüche.
Weil er auch persönliche Daten abgedruckt hatte, wurde er am Freitag vor dem Amtsgericht in Köln verurteilt. Der 64-jährige Österreicher, den der Staatsanwalt als bekennenden Abtreibungsgegner bezeichnete, muss laut Urteil 6.300 Euro zahlen.
Flyer richten sich gegen Ärztin und deren Vermieter
Mit seiner Kritik wollte der Mann, der sich selbst als Journalist bezeichnet, gleich zwei Personen treffen: Eine Medizinerin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt und einen Mann, der Praxisräume an sie vermietet. Der Vermieter soll nach Angaben des Österreichers in einem bestimmten Kölner Stadtteil wohnen - weshalb dort auch die Flyer in großer Stückzahl verteilt werden sollten.
Vieles von freier Meinungsäußerung abgedeckt
Auf den Flyern beschrieb der jetzt Verurteilte die Situation in der Praxis der Medizinerin als "Abtreibungsindustrie", mehr als 6.000 Kinder seien "geschlachtet" worden. In dem Text beschreibt der 64-Jährige außerdem, dass in den USA Abtreibungskliniken Ziel von Angriffen durch Schüsse oder Brandstiftung würden.
Wegen dieser Äußerungen stand der Österreicher allerdings nicht vor Gericht. Vieles auf dem Flyer wertet die Richterin als freie Meinungsäußerung.
Persönliche Daten auf Flugblätter gedruckt
Aus juristischer Sicht ist das Problem, dass der Mann auch persönliche Daten aufgeführt hatte wie die Adresse der Klinik. Aber auch Einzelheiten über die Freizeitgestaltung und den konkreten Wohnort des Vermieters standen auf den Flugblättern.
In dem Prozess ging es um ebendiese Daten, die für die betroffenen Personen "gefährlich" werden könnten, wie es am Freitag vor Gericht hieß. Damit sei die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten, so die Richterin. Die veröffentlichten, personenbezogenen Daten seien geeignet, Personen in Gefahr zu bringen. Der Text sei auch keine sachliche Debatte.
Der Verteidiger des 64-Jährigen Mannes hat andeuten lassen, er werde das Urteil nicht akzeptieren. Er hatte in seinem ausführlichen Plädoyer darauf abgezielt, dass der Text seines Mandanten die Arbeit eines investigativen Journalisten sei.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Amtsgericht Köln
Über dieses Thema berichtet der WDR am 15.11.2024 auch im Radio auf WDR 2.