Der erste Prozess war bereits Mitte August gestartet. Weil die Verteidung Einspruch gegen die Entbindung einer Schöffin einlegte, musste das Verfahren aber neu aufgerollt werden. Nun gibt es eine Verzögerung von etwa drei Wochen.
Positionen liegen weit auseinander
Pfusch am Bau soll für den Tod einer Autofahrerin verantwortlich sein, die in ihrem Wagen von der Betonwand erschlagen wurde. Angeklagt sind drei Männer. Die Positionen in dem Fall liegen weit auseinander - das hat sich zu Beginn des "zweiten" Prozesses deutlich gezeigt.
Einer der drei Angeklagten ist ein Mitarbeiter einer Baufirma. Es gilt aufzuklären, ob er sich - wie die Staatsanwaltschaft sagt - des Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht hat. So lautet die Anklage. Der Staatsanwalt in dem Verfahren teilt mit, dass der Mitarbeiter gegen "allgemeine Regeln der Technik verstoßen" habe.
Staatsanwalt: Versagen der Befestigung war zu erwarten
Ihm sei auch durch ein Gutachten bewusst gewesen, dass die etwa sechs Tonnen schweren Platten an der Autobahn 3 nicht gut genug befestigt waren. Dadurch sei ein Versagen der Befestigung zu erwarten gewesen. Der Angeklagte sei aber untätig geblieben, so der Staatsanwalt.
Die Verteidigerin des Mitarbeiters widerspricht den Vorwürfen deutlich. Sie spricht zunächst von einem tragischen Unfall. Ihr Mandant sei als Bereichsleiter in der Hierarchie der Firma nicht zuständig gewesen für diese Baustelle. Dafür habe es einen Bauleiter und einen Polier gegeben. Der Bauleiter sei bereits gestorben.
"Staatsanwaltschaft will unbedingt jemanden anklagen"
Die "Staatsanwaltschaft will unbedingt jemanden anklagen", so die Verteidigerin. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft viele Punkte nicht bzw. falsch ermittelt. Der Staatsanwalt konterte das Statement der Verteidigerin mit dem Wort: "Stimmungsmache".
Die beiden anderen Angeklagten sind Mitarbeiter des damaligen Unternehmens Straßen.NRW. Sie sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie es versäumt, Hinweisen auf mögliche Mängel an der Befestigung nachzugehen.
Unglück im November 2020
Es ist abzusehen, dass es ein zäher Prozess werden könnte, der aufgrund der aktuellen Verzögerung sicherlich bis ins Jahr 2025 dauern könnte.
Im November 2020 befuhr die 66 Jahre alte Frau mit ihrem Kleinwagen die A3 und wollte an der Ausfahrt Delbrück abfahren. Doch zuvor löste sich die tonnenschwere Betonwand auf ihrer linken Seite und fiel auf den PKW. Die Frau starb.
Quellen:
Über das Thema berichten wir am 02.09.2024 auch im WDR Fernsehen um 19:30 in der Lokalzeit Köln.