Rechtsextreme Polizei-Chats? Ermittlungen gegen acht Verdächtige
Stand: 14.09.2023, 13:46 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen acht Verdächtige, darunter auch Polizei-Beamte der Polizeibehörden Recklinghausen, Kleve und Borken. Der Vorwurf: Die Beamten sollen in Chats diskriminierende und menschenverachtende Inhalte geteilt haben.
Die Untersuchungen richten sich gegen acht Beschuldigte, "von denen sieben Polizeibeamte bzw. Anwärter waren und einer zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Polizeidienst entlassen worden war", so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben zum Gegenstand der Ermittlungen machte er nicht.
Wohnungsdurchsuchungen Anfang August
Am 2. August hatte die Polizei die Wohnungen von sechs Beschuldigten durchsucht. Darunter fünf aktive Beamte aus Recklinghausen, Borken und Kleve durchsucht. Der Vorwurf: Sie sollen während ihrer Ausbildung Nazi-Symbole in Chats verwendet haben. Bei zweien gebe es auch einen Anfangsverdacht für den Besitz von Kinderpornografie. Sie sollen im Besitz eines Videos sein, das Aufnahmen sexueller Gewalt gegen Kinder zeigen soll.
Bei den Durchsuchungen wurden Datenträger sichergestellt, die zurzeit ausgewertet werden. Den drei Beamten aus Recklinghausen war das Führen der Dienstgeschäfte verboten worden. Auch bei dem Polizisten aus Borken soll das der Fall gewesen sein.
Land will Gesetzesverschärfung
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) und NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatten am Dienstag gemeinsam ihren Plan vorgestellt, eine Gesetzeslücke zu schließen. Der Vorschlag: Rechtsextremistische und fremdenfeindliche Beiträge von Amtsträgern sollen künftig auch dann strafbar sein, wenn sie in geschlossenen Gruppen veröffentlicht wurden.
Bislang gehen Urheberinnen und Urheber solcher Chatnachrichten straffrei aus, wenn diese in geschlossenen Zirkeln und nicht öffentlich geteilt wurden.
Die Essener Staatsanwaltschaft hat am 14.09.2023 mitgeteilt, dass sich das Ermittlungsverfahren bereits zu Beginn gegen acht Beschuldigte gerichtet hat. Demnach ist die Zahl der Beschuldigten nicht von fünf auf acht gestiegen, wie es in einer früheren Version des Textes geheißen hat.