Mehrere Feuerwehrbeamte haben die Stadt Hagen vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg verklagt. Sie fordern eine Entschädigung von der Stadt, weil die Stadt Rufbereitschaften bei der Berufsfeuerwehr nicht als Arbeitszeiten angerechnet habe. Dabei geht es um mehrere Zehntausend Euro, die die Feuerwehrleute für ihren Einsatz in den vergangenen Jahren haben wollen.
Jedes zweite Wochenenden in Bereitschaft
Solche Bereitschaften sind bei der Feuerwehr üblich und kommen zur wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 48 Stunden dazu. Um im Alarmierungsfall schnell ausrücken zu können, dürfen die Feuerwehrleute sich nicht zu weit von der Wache entfernen. Dies haben viele als starke Einschränkung in der Freizeit empfunden.
Feuerwehrleute in Mülheim klagten schon erfolgreich
Grundsätzlich zu Recht hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen Herbst im Fall zweier Feuerwehrleute aus Mülheim an der Ruhr entschieden. Demnach ist die Bereitschaft wie Arbeitszeit zu behandeln, wenn die Beamten innerhalb von 90 Sekunden nach einer Alarmierung ausrücken müssen, unabhängig davon, wie häufig sie tatsächlich alarmiert werden.
Deswegen hatten sieben Kollegen aus Hagen geklagt. Zwei haben ihre Klagen aber zurückgezogen, weil wegen versäumter Fristen keine Aussicht auf Erfolg bestand.
Vergleichszahlungen abgelehnt
Die Stadt Hagen hatte in einigen Fällen Vergleichszahlungen von bis zu 18.000 Euro angeboten. Ein ehemaliger Hauptbrandmeister und ein pensionierter Brandrat haben diese aber abgelehnt, weil sie für die von ihnen geleisteten Bereitschaftsstunden auf eine höhere Entschädigungssumme kommen. In beiden Fällen hat das Verwaltungsgericht Arnsberg bereits ein Urteil gefällt, die Urteile sind allerdings noch nicht zugestellt.
Die drei übrigen Klagen von Feuerwehrbeamten aus Hagen sollen im Juni verhandelt werden. Außerdem haben vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg auch drei Beamte aus Iserlohn geklagt. Auch sie wollen eine Entschädigung für Rufbereitschaften, die nicht vergütet wurden.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Arnsberg
- Gerichtsakten Oberverwaltungsgericht Münster
Über dieses Thema haben wir auch am 23.04.2025 im WDR-Hörfunk auf WDR2 um 6.30 Uhr berichtet.