
Gericht erlaubt Uniklinik Essen weiter Herztransplantationen
Stand: 19.03.2025, 10:50 Uhr
Entsprechend der NRW-Krankenhausreform sollte die Uniklinik Essen ab April eigentlich keine Herzen mehr transplantieren dürfen. Ein Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen erlaubt die Transplantationen nun aber doch erst mal weiterhin.
Die Krankenhausreform von NRW-Gesundheitsminister Laumann sieht vor, dass die Uniklinik Essen ab April keine Herztransplantationen mehr durchführen darf. Die Uniklinik hat dagegen geklagt und vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht bekommen - vorerst. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Richter sehen keinen Sinn des Verbotes
Das Verwaltungsgericht hält die Streichung der Herztransplantationen am Uniklinikum in Essen nicht für sinnvoll. Die Landesregierung habe außer Acht gelassen, dass das Krankenhaus führend in der Forschung und Lehre für die Transplantationschirurgie sei, argumentieren die Richter.

Weiter erlaubt: Herztransplantationen an der Uniklinik Essen
Zusätzlich sei etwa die Nutzung des sogenannten Maschinenperfusionsverfahrens nicht in die Entscheidung mit eingeflossen. Mit diesem Verfahren können auch Organe transplantiert werden, die weniger geeignet dafür sind. NRW-weit ist das Uniklinikum Essen das einzige Krankenhaus, das diese Methode nutzt.
Auch andere Krankenhäuser bekommen Recht - eins verliert vor Gericht
Die Verwaltungsrichter haben den Klagen von drei weiteren Krankenhäusern aus dem Ruhrgebiet zugestimmt. Eine Klinik in Gelsenkirchen kann zum Beispiel weiter Operationen an der Bauchspeicheldrüse durchführen oder Lymphome behandeln.
Zwei Kliniken aus dem Kreis Recklinghausen dürfen nach ihren erfolgreichen Klagen ebenfalls weiter Operationen an der Bauchspeicheldrüse durchführen. Diese Entscheidung ist gültig, bis abschließend ein Urteil gefällt worden ist.
Ein Herner Krankenhaus hat dagegen mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg gehabt. Ab April darf es zum Beispiel keine komplizierten Eingriffe an der Speiseröhre mehr durchführen. Nach Meinung der Richter erfüllt es nicht die Mindestkriterien. Es gibt laut Entscheidung des Verwaltungsgerichts dort zum Beispiel keine Onkologie.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Über dieses Thema berichten wir am 19.03.2025 auch in der Lokalzeit Ruhr im WDR-Fernsehen um 19:30 Uhr.