Der Loveparade-Strafprozess ist am Mittwoch (06.02.2019) für sieben der zehn Angeklagten eingestellt worden. Das Duisburger Landgericht begründete seine Entscheidung mit der geringen Schuld der Angeklagten.
Für die sechs Mitarbeiter der Stadt und einen des Veranstalters Lopavent endet der Prozess damit nach 101 Verhandlungstagen ohne Urteil. Die Anklage hatte ihnen unter anderem fahrlässige Tötung und schwere Fehler bei der Planung des Events vorgeworfen.
Strafverteidiger: Einstellung bedeutet kein Schuldeingeständnis
Strafverteidiger Gerd-Ulrich Kapteina sagte, sein Mandant sei erleichtert. Er betonte, dass die Einstellung des Verfahrens – unter Annahme einer geringen Schuld – kein Schuldeingeständnis bedeute.
Die geringe Schuld sei "rein hypothetisch". Sein Mandant habe die Einstellung akzeptiert, weil er wisse, "dass ein Freispruch allein aus zeitlichen Gründen nicht zu erreichen ist".
Der Tag des Prozessauftakts am 8. Dezember 2017 - mehr als sieben Jahre nach der Katastrophe. Vor allem für Hinterbliebene der Todesopfer und Überlebende war es ein quälend langes Warten. Der Prozess steht unter Zeitdruck: Wenn bis Ende Juli 2020 kein Urteil gegen die zehn Angeklagten ergeht, sind die Tatvorwürfe verjährt.
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Prozess geht für drei Angeklagte weiter
Damit läuft der Prozess nur noch gegen drei Angeklagte weiter. Auch ihnen hatten Gericht und Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen – unter Annahme einer mittleren Schuld – allerdings gegen eine Zahlung in Höhe von jeweils rund 10.000 Euro.
Diesen Vorschlag lehnten die Angeklagten, allesamt Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent, ab. Sie bestehen auf ihr Recht, freigesprochen oder verurteilt zu werden.
Eltern eines Opfers: Viele Fragen noch offen
Nebenkläger und einige ihrer Anwälte verstehen das vorzeitige Prozess-Ende nicht. Etwa Klaus-Peter und Stefanie Mogendorf, die ihren Sohn bei dem Unglück 2010 verloren haben. Klaus-Peter Mogendorf verwies auf die vielen noch offenen Fragen: "Mit einzelnen Tätigkeiten der Angeklagten hat sich die Beweisaufnahme noch gar nicht beschäftigt."
Vorsitzender Richter: Verjährung spielt keine Rolle bei Entscheidung
Laut dem Vorsitzenden Richter, Mario Plein, gibt es aus juristischer Sicht gute Gründe für die Einstellung des Verfahrens. Die im Juli 2020 drohende Verjährung habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. "Ich habe keine Angst davor, dass das Verfahren verjährt", so Plein, "weil wir uns überhaupt nichts vorzuwerfen haben".
"Wir sind noch nicht an einem Punkt, wo wir eine Schuld definitiv feststellen können", sagte er weiter. Gleichzeitig gab er sich optimistisch, was den Erkenntnisgewinn aus dem weiteren Verfahren angeht. Im weiteren Prozessverlauf will das Gericht laut Mario Plein "eine Vielzahl an Lopavent-Mitarbeitern" vernehmen und habe "noch ein paar Polizeibeamte vor der Brust".