Am 16. Februar verstarb der 58-jährige Mann in einem Moerser Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Kleve beantragte gegen den 15-jährigen Beschuldigten beim Amtsgericht Moers Haftbefehl. Ursprünglich wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.
17-Jähriger auch in U-Haft
Seit Freitag, 5.7.2024, ist klar: Der Haftbefehl wurde jetzt auch wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen und zusätzlich eben wegen der gefährlichen Körperverletzung neu gefasst.
Mittlerweile ist auch der zweite mutmaßlich beteiligte Jugendliche, ein 17-Jähriger, in Untersuchungshaft gekommen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen, hieß es von der zuständigen Staatsanwaltschaft Duisburg.
Obduktionsergebnis: Verletzungen führten zum Tod
Eine Ermittlungskommission der Duisburger und Weseler Polizei ermittelt schon seit Monaten. Es wurde auch geprüft, ob die im Rahmen des Angriffs verursachten Verletzungen Ursache für den Tod des 58-jährigen Mannes waren. Das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung ist jetzt raus: Die Verletzungen sollen den Tod des Opfers herbeigeführt haben.
Der mutmaßliche Angriff der drei Jugendlichen im Alter von 15, 16 und 17 Jahren auf zwei Wohnungslose habe sich bereits am 8. Februar zugetragen, wie die Polizei Duisburg und die Staatsanwaltschaft Kleve mitteilten.
Tritte gegen den Kopf – Handyvideo soll die Tat zeigen
Nach bisherigen Ermittlungen habe der 15-jährige Beschuldigte dem 51-jährigen Geschädigten mehrfach mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Anschließend habe er den anderen, 58-jährigen Geschädigten, angegriffen und gegen den Kopf getreten.
Nachdem der 17-jährige Beschuldigte das 51-jährige Opfer gewaltsam zu Boden gestoßen hatte, habe der 15-Jährige auch diesem mehrfach gegen den Kopf getreten. Der 17-jährige Beschuldigte stieß währenddessen den 58-Jährigen zu Boden, worauf der 15-jährige Beschuldigte diesem nochmals gegen den Kopf trat.
Der dritte Beteiligte, ein 16-jähriger Junge, filmte laut Polizei das gesamte Tatgeschehen mit seinem Handy. Ein aufmerksamer Zeuge, der das Video der Tat am 9. Februar auf dem Handy eines Arbeitskollegen sah, verständigte unmittelbar die Polizei und gab Hinweise.
Der Jugendliche, der die Tat mutmaßlich gefilmt hat, bleibt wegen seines "untergeordneten" Beitrages auf freiem Fuß, hat das Gericht entschieden. Auch gegen ihn wurde aber ermittelt - wegen Beihilfe zum Mord und zur gefährlichen Körperverletzung.
Unsere Quellen:
- Polizei Duisburg
- Staatsanwaltschaft Kleve
- WDR-Reporterin vor Ort
- dpa