Die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben die Klage einer Studentin am Montag zurückgewiesen. "Weil sie sich die Noten durch Bestechung erschlichen hat, steht ihr die Anerkennung nicht zu", sagte eine Sprecherin.
Bestechung macht Formfehler unwichtig
Die Universität soll einen Formfehler gemacht haben, sagt die Studentin, aber das spielt für die Kammer keine Rolle. Die Täuschung wiegt schwerer. Die Lehramtsstudentin muss nun vier schriftliche Prüfungen im Fach Wirtschaft nachholen.
Vor ein paar Jahren hatte sich die Klägerin - wie viele andere Studierende der Uni Duisburg-Essen auch - gute Noten im Fach Wirtschaft gekauft. Eine Mitarbeiterin der Verwaltung ließ sich gegen Geld bestechen, das hat sie mittlerweile in einem Prozess vor dem Essener Landgericht gestanden.
Weitere Klagen von Studierenden in Gelsenkirchen
Die Uni hatte daraufhin allen Studierenden, die Noten mit Geld erschlichen haben, ihre Prüfungen aberkannt. Vor dem Verwaltungsgericht wollen noch mehr Studierende der Uni Duisburg-Essen trotz Bestechung ihre Noten und sogar Studienabschlüsse einklagen. Neun sind es jetzt noch. Aber es sei immer möglich, dass Klagen noch zurückgenommen werden, heißt es bei Gericht.
Mit dem Urteil am Montag scheint das bei ähnlichen Klagen wahrscheinlich zu sein. Denn das Gericht hat deutlich gemacht, dass gekaufte Noten und Prüfungen auch mit Formfehlern "rechtmäßig" zurückgenommen wurden.
Gekaufte Noten: Studentin an Uni Duisburg-Essen muss Prüfungen wiederholen. WDR Studios NRW. 28.04.2025. 00:41 Min.. Verfügbar bis 28.04.2027. WDR Online.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Über dieses Thema berichten wir am 28.04.2025 auch im Radio auf WDR2, in der Lokalzeit Rhein/Ruhr.