Am 20. Juni ist Weltflüchtlingstag. Nie waren mehr Menschen auf der Flucht als heute, die Kindernothilfe spricht allein von 46,2 Millionen Kindern, die ihre Heimat verlassen mussten. Die EU will die Asylverfahren verschärfen und illegale Migration bekämpfen. Wie aber sieht ein Asylverfahren in Deutschland überhaupt aus? Es ist ein schwieriger und langer Weg mit ungewissem Ausgang für die Asylsuchenden.
Der Prozess beginnt mit der Registrierung
Die Registrierung kann an der Grenze bzw. bei einer Grenzbehörde vorgenommen werden oder nach der Einreise bei einer staatlichen Stelle. Sie kann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer Erstaufnahmeeinrichtung, der Ausländerbehörde oder der Bundes- und Landespolizei vorgenommen werden, erklärt die "Bundeszentrale für politische Bildung" (bpb). Durchgeführt werden die Asylverfahren vom BAMF.
In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere Standorte: Bad Berleburg, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Flughafen Münster/Osnabrück, Köln, Niederaußem/Bergheim und Unna-Massen. Zusammen haben sie eine Kapazität von 2.800 Plätzen. In Essen und Mönchengladbach sind zudem weitere EAE mit je rund 800 Plätzen geplant, schreibt die Caritas auf ihrer Webseite. Geprüft wird auch, ob ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte (Dublin-Verfahren). Wenn die Prüfung zeigt, dass ein anderes Land zuständig ist, wird der Antragsteller dorthin überstellt.
Detaillierte Erklärung, warum der Geflüchtete seine Heimat verlassen musste
Ein ausgestellter Ankunftsnachweis berechtigt dazu, staatliche Leistungen zu beziehen, wie etwa Unterbringung, medizinische Versorgung und Verpflegung. Der Asylantrag selbst ist dann eine mündliche oder schriftliche Äußerung, aus der hervorgehen muss, dass der Flüchtling Schutz vor Verfolgung in seinem Herkunftsstaat sucht. Nach diesem Interview erhält der Asylsuchende eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Asylverfahrens, das er in einer ihm zugewiesenen Kommune verbringt.
Wenn nach Prüfung des Dublin-Verfahrens der deutsche Staat zuständig ist, kommt es zu einer persönlichen Anhörung. Da muss der Geflüchtete detailliert erklären, weshalb er aus dem Herkunftsland fliehen musste, nicht in einem Drittland bleiben konnte und weshalb keine Rückkehrmöglichkeit besteht, wie es die Caritas formuliert.
Anhörung oft eine psychische Belastung
Diese Anhörung ist laut "Pro Asyl" für viele ein sehr schwieriger Tag. Die Menschen müssen gegebenenfalls über Folter und sexualisierte Gewalt berichten, die ihnen zugefügt wurde. Mittlerweile sind aber auch Klimawandelfolgen anerkannte Fluchtgründe. Bei der Anhörung sind Dolmetscher zugegen und gegebenenfalls ein Anwalt. Oft sind die Menschen traumatisiert und kaum in der Lage, über das Geschehene zu sprechen.
Im Anschluss trifft das BAMF seine Entscheidung: Bei Gefahr von Leib und Leben im Falle einer Abschiebung wird eine Anerkennung ausgesprochen und der Flüchtling erhält eine Aufenthaltserlaubnis. Über Integrationskurse kann eine Niederlassungserlaubnis erworben werden, mit der man auch in Deutschland arbeiten kann. Nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt im Land kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt ausgestellt werden.
Bei Ablehnung besteht eine Pflicht zur Ausreise
Wird der Antrag auf Schutz aber abgelehnt, ist der Antragsteller zur Ausreise verpflichtet. Dagegen kann beim BAMF Klage eingereicht werden. Wird auch die abgelehnt, muss der Antragsteller das Land verlassen. "Es kommt vor, dass abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden können, weil tatsächliche oder rechtliche Gründe dagegen sprechen, etwa wenn ein genereller Abschiebestopp verhängt wurde oder Identitätspapiere wie Reisepässe fehlen", schreibt die bpb auf ihrer Webseite. In diesem Fall könne die Ausländerbehörde eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Im Durchschnitt dauerte ein Asylverfahren im vergangenen Jahr 7,6 Monate.