Als im Frühjahr der erste Corona-Lockdown kam, waren viele Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbständige betroffen. Für sie zahlten der Bund und das Land NRW Soforthilfe - insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Zum Teil wurde das Geld innerhalb weniger Tage überwiesen, um für schnelle Hilfe zu sorgen.
Rückzahlung bis Oktober 2022
Doch irgendwann muss auch abgerechnet werden, ob die pauschal bewilligten Soforthilfen eventuell zu viel oder gar unberechtigt gezahlt wurden. Das Land kommt den Betroffenen nun etwas entgegen. Statt bis Mitte Juni kann bis Ende Oktober mit der Abrechnung gewartet werden. Das kündigte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Dienstag mit. Im Zuge dessen muss mitgeteilt werden, wie hoch der damalige Liquiditätsengpass tatsächlich war. Kommt dabei heraus, dass jemand zu viele Mittel bekommen hat, muss das Geld bis Oktober 2022 zurückgezahlt werden.
Pinkwart begründete das Entgegenkommen damit, dass den Betroffenen in der jetzigen Phase, wo es noch immer Beschränkungen gibt, geholfen werden soll. Von den rund 430.000 Empfängern der Soforthilfe haben sich erst 50.000 zurückgemeldet. Der Rest profitiert jetzt von der späteren Abrechnung.
Härtefallhilfen können beantragt werden
Für Unternehmen und Selbstständige, die trotz mehrerer Hilfsprogramme bislang keine Unterstützung bekommen haben, gibt es in den nächsten Tagen eine neue Möglichkeit. Dann sollen Anträge für Härtefallhilfen gestellt werden können. Laut Pinkwart stellen der Bund und das Land dafür insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Wer wie viel bekommt, entscheidet eine Härtefallkommission. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht ist.
45 Milliarden Euro Corona-Hilfen für NRW-Wirtschaft
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben der Bund und das Land NRW laut Pinkwart Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit insgesamt 45,6 Milliarden Euro unterstützt. Davon entfielen 23,6 Milliarden Euro auf verlorene Zuschüsse und verbürgte Darlehen, mit denen das Land und der Bund nordrhein-westfälische Unternehmen abgesichert hätten. Zusätzlich habe das Finanzministerium Steuererleichterungen in Höhe von 22 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dabei handelte es sich vor allem um verringerte Steuervorauszahlungen und zinslose Steuerstundungen.