Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie will Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wieder eine Homeoffice-Pflicht einführen, wie die ARD aus Regierungskreisen erfahren hat. Vorgesehen ist offenbar auch eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, bei der sich Ungeimpfte selbst täglich um einen Test kümmern müssen. Was bedeutet das konkret?
Wie soll die neue Homeoffice-Pflicht aussehen?
"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", heißt es in dem Entwurf. "Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."
Die Formulierung entspricht der Homeoffice-Pflicht, die bereits vom 27. Januar bis 30. Juni galt. Seinerzeit konnte die Bundesregierung die Pflicht noch über die Corona-Arbeitsschutzverordnung durchsetzen. Nun muss der Bundestag darüber entscheiden, da die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November ausläuft und nicht verlängert werden soll.
Die Zustimmung der SPD ist relativ wahrscheinlich - die Position der FDP noch unklar. Grünen-Co-Chef Robert Habeck drängte gegenüber den Funke-Medien auf schärfere Corona-Regeln.
Wie viele Menschen sind von einer Homeoffice-Pflicht betroffen?
Für kurze oder lange Zeit arbeiteten in der Pandemie bereits Millionen Beschäftigte zum Teil oder ausschließlich im Homeoffice. Die genaue Zahl ist unklar - die Umfrageergebnisse unterscheiden sich stark. Besonders viele Beschäftigte im Homeoffice gab es offenbar im April 2020 und März 2021. Damals, in der dritten Welle, war laut ifo-Wirtschaftsforschungsinstitut fast ein Drittel der Beschäftigten im Homeoffice.
Wie lassen sich Homeoffice-Tage von der Steuer absetzen?
In der Corona-Pandemie wurden auch die steuerlichen Regelungen zum Homeoffice geändert. Über die Homeoffice-Pauschale zum Beispel lässt sich in der Einkommenssteuererklärung jeder einzelne Tag geltend machen. Besonders viel absetzen lässt sich unter bestimmten Bedingungen, wer ein eigenes Arbeitszimmer hat. Nähere Informationen gibt die Stiftung Warentest auf ihrer Website.
Welche Regelung zu 3G am Arbeitsplatz ist geplant?
Laut "Bild am Sonntag" wird auch über eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz diskutiert, bei der sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer "selbst um ein zertifiziertes Testergebnis kümmern" müssten. Das würde bedeuten: Man muss entweder geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen.
Ist das überhaupt mit dem Arbeitsrecht vereinbar?
Wenn der Gesetzgeber eine solche Regelung beschließt, dann kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, sagt Arbeitsrechtler Alexander Bredeck. Die Folge: Wer sich dann nicht an 3G hält, muss mit Sanktionen rechnen - also damit, nach Hause geschickt und nicht mehr bezahlt zu werden. Auch Abmahnungen und Kündigungen sind drin.
Zur Impfung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nicht gezwungen werden. Denn es gibt keine allgemeine Impfpflicht, sie ist bislang auch nicht geplant.