Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre Beschäftigten nicht zur Impfung zwingen. Impf-Angebote können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig annehmen - müssen sie aber nicht. Denn eine Impfung gilt als tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Arbeitgeber dürfen aber inzwischen nachfragen, ob man geimpft ist oder nicht. Ungeimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, der zum Beispiel weniger Publikumsverkehr hat.
Für Mitglieder der Bundeswehr wird es bald eine Impfpflicht geben. Sie ist beschlossen, eine Verordnung wird erarbeitet. Außerdem wird in der Politik über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht im kommenden Jahr diskutiert. Die angekündigte Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab Mitte März gelten.