Ab heute droht ein Bußgeld von 250 Euro, wenn man in Restaurants falsche Angaben auf den Adresslisten zur Kontaktnachverfolgung macht. "Wenn es dann zum Sport geworden ist von manchen Menschen, dass man da Donald Duck angibt und so, dann ist das eben kein Kavaliersdelikt", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann im WDR.
Das neue Bußgeld wird kontrovers diskutiert, vor allem aus Sorge um die eigenen Daten. Unter dem Tweet der "Aktuellen Stunde" wird kommentiert: "Die meisten schreiben falsche Daten hin, weil sie Angst haben, dass die Daten zweckentfremdet werden können." Auch Forderungen nach digitalen Lösungen werden laut. Ein User schreibt, er sehe viele Kontaktlisten in Restaurants offen herumliegen: "Sobald ich sowas sehe, heiße ich Donald Duck auf der Liste."
Keine Privatsphäre in der Gaststätte
Laumann hält die schriftliche Erfassung der Daten grundsätzlich für gerechtfertigt. "Also erst mal ist es ja so, dass eine Gaststätte ein öffentlicher Raum ist. Und ich bin da nicht in meiner Privatsphäre", sagte er im WDR-Interview. "Ich finde, die Wirte müssen auch ein bisschen darauf achten, dass die Listen eine gewisse Diskretion haben", sagte er weiterhin.
Er wolle auch nochmal mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sprechen, damit es für die Diskretion der Listen in den Restaurants einen Verantwortlichen gebe.
Der "DEHOGA" NRW spricht sich für die neue Bußgeld-Regelung aus. Auf WDR-Anfrage schreibt der Verband: "Wir appellieren an alle Gäste, die Kontaktlisten vollständig und richtig auszufüllen, was die große Mehrheit der Gäste bereits jetzt bereitwillig praktiziert. Wir hoffen, dass dadurch das Infektionsgeschehen schnell und effizient eingedämmt werden kann, wenn nötig, weil das schlimmste Szenario für die Branche ein zweiter Lockdown wäre."
Fälle von Stalking und Zugriffe auf Listen durch die Polizei
Gleichzeitig bestehe für die Gastronomie die Pflicht, mit den Daten datenschutzkonform umzugehen, so der Verband. Dazu gebe es Informationen auf der Internetseite, die regelmäßig mit den Veränderungen der Corona-Schutzverordnung angepasst werden - unter anderem gibt es dort Mustervorlagen für Adresslisten. Den Gästen empfiehlt "DEHOGA", bei Unsicherheiten das Gespräch mit den Wirtinnen und Wirten zu suchen.
Unsicherheiten haben ihren Grund, denn Daten können für andere Zwecke als den Gesundheitsschutz verwendet werden. Die Datenschutz-Expertin und Rechtsanwältin Safia Rapp erklärt, dass Daten von den Restaurants selbst, von anderen Gästen und von Sicherheitsbehörden zweckentfremdet werden könnten. Es hat bereits Fälle von Stalking und Zugriffe auf Listen durch die Polizei gegeben.
Den Wert der Kontaktdaten schätzt Anwältin Rapp als eher gering ein. Denjenigen, die sich Sorgen um ihre Daten machen, empfiehlt sie, in Restaurants auf zwei Dinge zu achten: die eigene Adresse auf einem separaten Blatt pro Tisch hinterlassen und diese Daten nicht offen liegen lassen. Bestenfalls gebe es einen Hinweis der Gaststätte zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Datenschutz-Expertin: Im Zweifelsfall Beschwerde einreichen
Datenschutz-Spezialistin Ina Schöne rät Restaurant-Besuchern, im Zweifelsfall nachzufragen, ob die Daten fachgerecht aufbewahrt und entsorgt werden. Wenn die Listen für alle offen herumliegen, solle man sich ruhig beschweren.
Wer das Gefühl hat, dass mit seinen persönlichen Daten schlampig umgegangen wird, könne auch Beschwerde bei der zuständigen Landesbehörde einreichen. Besser sei es aber, zunächst das Gespräch mit den Gastronomen zu suchen. Denn oft hätten die Gastwirte einfach keine Ahnung, welche Pflichten sie in Sachen Datenschutz erfüllen müssen.
Landesdatenschutzbeauftragte: Ausgleich aus Infektions- und Datenschutz
Die Landesdatenschutzbeauftragte NRW steht hinter der aktuellen Adresslisten-Regelung. Ihr Pressesprecher Nils Schröder sagt, dass Infektionsschutz und Datenschutz so in Ausgleich gebracht würden. Es sei aber wichtig, "dass die Gastronomie sehr verantwortlich mit den Adressdaten umgeht. Werden die Regeln eingehalten, sinkt das Risiko einer Zweckentfremdung."