Nordrhein-Westfalen hält trotz der Corona-Pandemie auch in diesem Schuljahr an Abschlussprüfungen fest. Das sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag nach einer Sitzung mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat eine entsprechende Vereinbarung für ganz Deutschland getroffen. Demnach sollen alle Abschlüsse in den Ländern gegenseitig anerkannt und als gleichwertig mit denen anderer Jahrgänge eingestuft werden.
Gebauer: Vollwertige Abschlüsse
Das bekräftigte Gebauer auch für NRW: Es bleibe das Ziel der Landesregierung und aller Bundesländer, den Schülern am Ende ihrer Schulzeit "vollwertige Abschlüsse auf der Basis von Prüfungen zu ermöglichen, die ohne Abstriche in ganz Deutschland anerkannt werden", so die FDP-Politikerin. "Das gilt sowohl für das Abitur als auch die mittleren Schulabschlüsse." Konkret zum Abitur sagte Gebauer: "Neben einer zeitlichen Verschiebung der Abiturprüfungen und einer Gewinnung von mehr Lernzeit, ist auch ein modifiziertes Auswahlverfahren bei den Prüfungen vorgesehen."
Abiprüfungen beginnen neun Tage später
Gebauer erinnerte nochmal an die bereits getroffenen Vereinbarungen für die Abschlussprüfungen 2021. Dazu gehört die Verschiebung des Beginns der Abiprüfungen um neun Tage. Die Lehrpläne und Abiturvorgaben sollen jedoch unverändert gelten.
Zugleich sollen pandemiebedingte Lernrückstände berücksichtigt werden. Das heißt: Die Schulen sollen bei den meisten Abitur-Prüfungsthemen mehr Fragen zur Auswahl bekommen. Damit will das Schulministerium sicherstellen, dass Schüler nicht Fragen zu Themen beantworten müssen, die nicht im Unterricht behandelt wurden.
KMK: Freiwilliges Sitzenbleiben ohne Nachteile
Die KMK äußerte sich auch zum Thema "Sitzenbleiben". Der Deutsche Lehrerverband hatte mehrfach gefordert, lernschwachen Schülern eine freiwillige Wiederholung des Schuljahres anzubieten, ohne das als "Sitzenbleiben" zu werten. Die KMK vereinbarte nun, dass die Länder Schülern die Möglichkeit eröffnen könnten, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer angerechnet werde - "insbesondere in der gymnasialen Oberstufe".
Das freiwillige Wiederholen eines Schuljahres ist zwar heute schon möglich. Mancherorts wird es allerdings als "Sitzenbleiben" gewertet. Das bedeutet, dass ein Schüler unter Umständen die Schule verlassen muss, wenn er freiwillig wiederholt und seine Leistungen am Ende des Wiederholungsjahres nicht für eine Versetzung reichen.
KMK-Vereinbarungen nicht bindend für die Länder
Grundsätzlich handelt es sich bei der Verabredung der Kultusminister um einen rechtlich nicht bindenden gemeinsamen Rahmen. Die Bundesländer sind für Schulpolitik selbst verantwortlich und entscheiden am Ende selbstständig, wie genau sie in der Pandemie weiter vorgehen.