Nein, für Schwangere, Stillende und Vorerkrankte gibt es keine Ausnahmen. Wer nicht genesen oder voll geimpft ist und irgendwo in NRW einen PCR-Test vorweisen muss, um Einlass zu erhalten, der muss diesen Test in der Regel selbst bezahlen. Das gilt auch für ungeimpfte Schwangere, Stillende und Vorerkrankte, wie das Landesgesundheitsministerium auf WDR-Nachfrage bestätigte.
PCR-Test bei privaten Feiern mit Tanz erforderlich
Ein PCR-Test-Nachweis besteht in NRW für Menschen, sofern sie nicht genesen oder geimpft sind, "in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz", wie es in der Corona-Schutzverordnung heißt. Dazu zählen zum Beispiel auch Hochzeits- und Geburtstagsfeiern mit Tanz.
Wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte, sind PCR-Tests "nur dann nach den Bundesregelungen kostenfrei, wenn sie ärztlich oder vom Gesundheitsamt angeordnet sind (z. B. bei Symptomen oder engen Kontaktpersonen) oder nach einem positiven Schnelltest erfolgen".
Wird keine Impfung empfohlen, muss man trotzdem zahlen
Einigen Menschen wird allerdings wegen ihrer Vorerkrankung von einer Corona-Impfung abgeraten. Auch viele Schwangere und Stillende können derzeit noch nicht vollständig geimpft sein. Denn ihnen wird die Corona-Impfung von der Ständigen Impfkommission (Stiko) erst seit dem 10. September empfohlen. Außerdem gilt die Empfehlung nur für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.
Viele Schwangere, Stillende und Vorerkrankte müssen also die Kosten für einen PCR-Test selbst tragen, wenn sie an einer Hochzeits- oder Geburtstagsfeier mit Tanz teilnehmen wollen.
Die Kosten für PCR-Tests unterscheiden sich stark. Die Angebote liegen derzeit zwischen 50 und 120 Euro. Proben für PCR-Tests werden unter anderem in vielen Teststellen entnommen, in denen man auch Schnelltests machen kann. Eine Übersicht der Teststellen gibt es hier: