"Ich bin ganz normal in die Waschanlage reingefahren, die hat grün gezeigt und dann habe ich den Waschvorgang gestartet", erinnert sich Bernard Storm. Der Rheinenser öffnet ein Video auf seinem Handy, das Bilder der Überwachungskamera in der Waschanlage zeigt. Darauf ist zu sehen, wie eine große Reinigungsbürste über die Heckscheibe des Wagens hoch- und runterfährt. Dann fällt der Heckspoiler, der am Ende des Daches verbaut ist, auf den Boden. Die Schadenshöhe: rund 3.900 Euro.
Jahrelanger Gerichtsstreit um den Schaden in der Waschanlage
Den damals geleasten Wagen hat der Rheinenser inzwischen nicht mehr. Aber er will, dass dieser Fall nun vom Bundesgerichtshof geklärt wird. "Mir geht es auch ums Prinzip", sagt der Unternehmer: "Ich weiß genau, an welche engen Vorschriften wir uns als Unternehmen halten müssen. Und da möchte ich, dass auch andere sich daran halten." Außerdem glaubt Bernard Storm, dass der Fall viele interessiert.
Laut seiner Rechtsschutzversicherung würde es jedes Jahr in Deutschland viele tausend Schäden an Autos in Waschstraßen geben. Und er sehe überhaupt keine Schuld bei sich. Das Amtsgericht Ibbenbüren gab ihm in erster Instanz Recht. Doch als nächstes urteilte das Landgericht Münster, der Betreiber der Waschanlage habe keinen Fehler gemacht, der Autobesitzer müsse für den Schaden selbst aufkommen.
Waschanlagenbetreiber: "Autofahrer ist in der Beweispflicht"
Die Autowaschanlage, in der der Heckspoiler abgerissen wurde, gehört zu einer Tankstelle in Hörstel-Riesenbeck im Kreis Steinfurt. Der Betreiber der Anlage, Michael Pruß, weist daraufhin, dass der Autofahrer nachweisen müsse, wie der Schaden entstanden sei. Und er betont: "Wir haben vor der Waschhalle ein Schild hängen, wo draufsteht, dass für Heckspoiler keine Haftung übernommen wird."
Das räumt auch Autobesitzer Bernard Storm ein. Aber er beharrt darauf, dass ihn keine Schuld treffe. "Das Schild ist da, aber dieser Heckspoiler ist ein normales Bauteil an dem Auto, wie es an hunderten anderen Pkw auch angebaut ist. Das ist kein extra angebauter Spoiler."
Jetzt ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Zug. Die Richter haben dort am Donnerstag erstmals über den Streit verhandeln. Ein Urteil soll am 21. November fallen.
Unsere Quellen:
- Bundesgerichtshof
- Kläger Bernard Storm
- Waschanlagenbetreiber Michael Pruß