"Ich habe immer darauf hingewiesen, dass die Beweislage schwierig ist", betont der Siegener Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss. Das liege daran, "dass die Beschuldigten von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen."
Beschuldigte sind die Mutter und die Großeltern des Kindes. Die drei sollen das Mädchen sieben Jahre lang im Haus der Großeltern vor dem leiblichen Vater versteckt haben. Der sollte seine Tochter offenbar nicht sehen - warum, ist bis heute völlig unklar.
Keine Schule, kein Arzt, keine Treppen
Zur Kita oder Schule ist das Kind nie gegangen. Außerdem wurden sämtliche U-Untersuchungen beim Kinderarzt versäumt. Nachdem das Mädchen heute vor einem Jahr, am 23.09.2022, bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizei gefunden wurde, stellten Ärzte fest, dass es keine Treppen steigen konnte.
Daraus resultierte der Anfangsverdacht, dass das Kind jahrelang eingesperrt wurde. Außerdem hatte niemand in Attendorn das Mädchen jemals gesehen.
Straffreiheit statt Gefängnis?
Das alles sind aber nur Indizien und kein Beweis für den Freiheitsentzug. Die Staatsanwaltschaft hofft deshalb seit einem Jahr darauf, dass das Kind die Vorwürfe bestätigt. Doch das hat bislang nicht funktioniert.
"Die Vernehmung oder Begutachtung des Mädchens ist uns verwehrt", erklärt Oberstaatsanwalt von Grotthuss in einer schriftlichen Stellungnahme. "Der gerichtlich bestellte Ergänzungspfleger hat nach eingehender Prüfung seine Zustimmung nicht erteilt."
Ermittler sind auf Zeugen angewiesen
Die Staatsanwaltschaft hofft deshalb auf weitere Zeugen. Bislang vergeblich. Vielleicht meldet sich noch der anonyme Verfasser des Briefes, der den Fall damals dem Jugendamt gemeldet hat. Andernfalls könnte es noch nicht einmal zu einer Anklage reichen.
Das Mädchen lebt heute in einer Pflegefamilie in Attendorn.