Die Gemeinde und die in der Nähe der geplanten Leitung wohnenden Kläger "konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Metelen nicht durchdringen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes. Die Genehmigung sei "frei von beachtlichen Abwägungsfehlern".
Geklagt worden war gegen die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung im gut 33 Kilometer langen Abschnitt zwischen Asbeck im Kreis Borken und den Haddorfer Seen im Kreis Steinfurt. Sie ist Teil der Verbindung zwischen Dörpen im Emsland und dem Niederrhein.
Entscheidung keine Überraschung
Metelens Bürgermeister Gregor Krabbe hatte nach eigenen Angaben schon mit der Abweisung der Klage gerechnet. Er war am Dienstag bei einem Erörterungstermin im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Da habe sich schon abgezeichnet, dass die Klage bedauerlicherweise keinen Erfolg haben wird, so Krabbe. Die Gemeinde hatte gefordert, dass die Trasse in größerer Entfernung zur Wohnbebauung verläuft und auch ein Erdkabel als Alternative ins Spiel gebracht.
Leitung schon im Bau
Aber tatsächlich stehen die Masten für die neue Höchstspannungsleitung schon. Der Leitungsbetreiber Amprion hatte im Vertrauen auf ein Urteil zu seinen Gunsten bereits Anfang vergangenen Jahres mit den Arbeiten begonnen. Gegen die damit verbundenen Rodungen in einem Waldgebiet hatten damals auch Umweltschützer protestiert. Während des langwierigen Rechtsstreit durfte die Firma Amprion weiterbauen.
Über dieses Thema berichten wir am 10.11.2022 in der Lokalzeit Münsterland auf WDR 2 und im WDR Fernsehen.