Die drei Angeklagten sitzen seit etwas mehr als einem Vierteljahr in Untersuchungshaft. Im Fall einer Verurteilung droht ihnen eine langjährige Haftstrafe. Die ist für Minderjährigen allerdings bei zehn Jahren gedeckelt. Auch bei Mord.
Während des Ermittlungsverfahrens hätten die Angeklagten bereits zugegeben, am Tatabend am Tatort gewesen zu sein, sagte Wolfram Wormuth, Sprecher des Landgerichts Detmold, dem WDR.
Tat mit eigenem Handy gefilmt
Am 25. Oktober 2023 sollen sich die drei Angeklagten in Horn-Bad Meinberg abends auf dem Gelände eines Kindergartens getroffen haben. Laut Anklageschrift sollen sie dort Alkohol getrunken und weitere Drogen genommen haben. Erst im Laufe des Abends sei das spätere Opfer Thorsten D. zufällig dazu gekommen, berichtet Gerichtssprecher Wormuth. Der 47-Jährige habe der Obdachlosenszene angehört.
Erst hätten sich die Jugendlichen und Thorsten D. unverfänglich unterhalten, dann sei die Situation eskaliert. Die drei Angeklagten hätten beschlossen, den Obdachlosen körperlich massiv anzugehen und das Geschehen mit einem Handy zu filmen. Das Motiv sei noch unklar.
Ein 16-Jähriger und der 15-Jährige sollen auf Thorsten D. eingeprügelt haben bis er auf dem Boden lag und ihn dann festgehalten haben. Der andere 16-Jährige soll dann sein Messer gezogen und mindestens vier Mal auf das Opfer eingestochen haben. Das sei auf dem Handyvideo zu sehen, so der Gerichtssprecher. Die Jugendlichen flohen und ließen Thorsten D. liegen. Er starb.
Entsetzen und Anteilnahme
Eine Anwohnerin fand die Leiche von Thorsten D.. Die Anteilnahme in Horn-Bad Meinberg war danach groß. Zwei Tage später kamen mehrere hundert Menschen zu einer spontanen Gedenkveranstaltung am Tatort zusammen. Viele waren auch deshalb entsetzt, weil sich bereits da herausgestellt hatte, dass drei Minderjährige für den Mord verantwortlich sein sollen.
Die drei Jugendlichen konnten so schnell ausfindig gemacht werden, weil sie das Video von der Tat über einen Messenger-Dienst an Freunde geschickt hatten. Ein Empfänger hatte die Polizei informiert. Auch in der Folgezeit bewegte die Tat die Menschen. So gab es unter anderem eine öffentliche Trauerfeier.
Höchststrafe bei 10 Jahren
Das Landgericht Detmold hat drei Verhandlungstage angesetzt: Den 19., den 21. und den 23. Februar. Der dritte Tag sei als Puffer geplant, sagt Gerichtssprecher Wolfgang Wormuth. Mit dem Urteil sei schon am zweiten Prozesstag zu rechnen.
Insgesamt 15 Zeugen seien geladen. Darunter sowohl Personen aus dem Umfeld der Angeklagten, als auch des Opfers. Wichtig werde die Aussage der drei vom Gericht beauftragten psychiatrischen Sachverständigen. Sie müssen sich zur Schuldfähigkeit der Jungen äußern.
Auch wenn sie wegen Mordes verurteilt würden, müssten sie nach Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre ins Gefängnis. Die gesamte Hauptverhandlung findet wegen des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.