Seit Donnerstag läuft der Prozess gegen den 40-jährigen Tatverdächtigen. Er soll einen Bekannten getötet und dessen Leiche anschließend zerstückelt und eingefroren haben.
Der 40-Jährige sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Im November 2023 soll er einen 62-jährigen Zechkumpanen erschlagen haben.
Um nicht entdeckt zu werden, soll er den Leichnam zerteilt und die Einzelteile in einer Gefriertruhe in seiner Wohnung in Verl gelagert haben. Das Opfer galt seitdem als vermisst.
Tat durch Zufall aufgeflogen
Ein Zeuge hörte knapp ein Jahr nach der Tat zufällig ein Gespräch mit. Darin soll sich der Angeklagte am Busbahnhof in Verl mit einer anderen Person über die Leiche in seiner Gefriertruhe unterhalten haben. Der Zeuge rief die Polizei und die durchsuchte die Wohnung des 40-jährigen mutmaßlichen Täters.
Alle Leichenteile vorhanden
Die eingefrorenen Leichenteile wurden zunächst in der Gerichtsmedizin aufgetaut. Dann rekonstruierten die Experten den Körper, indem sie alle Teile wieder zusammensetzten. Es fehlte nichts.
Als Todesursache stellten sie ein schweres Schädelhirntrauma fest. Der Kopf wies mehrere Brüche durch stumpfe Gewalt auf.
Das Verbrechen hat sich offensichtlich in der so genannten Trinkerszene abgespielt. Der mutmaßliche Täter und das Opfer sollen regelmäßig gemeinsam Alkohol in größeren Mengen konsumiert haben.
Schriftliches Geständnis
Zum Auftakt des Prozesses machte der Angeklagte zwar keine Angaben, dafür hatte er sich bereits im Vorfeld schriftlich gegenüber einem Psychiater geäußert. Der Vorsitzende Richter zitierte aus einem Brief.
Demnach räumt der Angeklagte die Tat ein: "Als ich ihn (den Zechkumpanen, Anm. d.R.) auf den Boden geschlagen habe, hat er noch gelebt. Ich habe jedoch an die Konsequenzen gedacht und ihn mit der Fahrradbatterie totgeschlagen."
Lebenslange Haft möglich
Nach dem Verlesen des Briefes gaben die Richter einen rechtlichen Hinweis an die Verfahrensbeteiligten. Denn statt - wie angeklagt - wegen Totschlags kommt für sie nun auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht.
Das Zerlegen und Einfrieren des Leichnams könne auch zur Verdeckung der Tat gewertet werden. Damit sei ein Mordmerkmal erfüllt. Bei einem entsprechenden Urteil würde dies, die Schuldfähigkeit vorausgesetzt, automatisch eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen.
Motiv weiter unklar
Zum möglichen Tatmotiv wurde nichts weiter bekannt. Martin Rother, der Verteidiger des Angeklagten, sagte dem WDR: "Möglicherweise ist es zu einem Angriff oder einer Beleidigung seitens des Opfers gegenüber meinem Mandanten gekommen." Die Erinnerungslücken seines Mandanten seien aber zu groß.
Der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten sich aus der Trinkerszene. Sie hatten sich am Tatabend am Busbahnhof in Verl getroffen und dann in der Wohnung des Angeklagten weiter getrunken.
Leiche in Gefriertruhe in Verl: Prozess beginnt am Landgericht Bielefeld. WDR Studios NRW. 20.03.2025. 00:41 Min.. Verfügbar bis 20.03.2027. WDR Online.
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