Die Sperren aus Bäumen, Ästen und Gestrüpp müssten unverzüglich abgebaut werden – so die eindeutige Ansage von Stadt, Kreis und der landeseigenen Forstbehörde. Der Waldbesitzer habe zugesagt, dem auch nachzukommen.
Waldbesitzer begründet gesperrten Weg mit Verhalten der Fußgänger
Der Waldbesitzer hatte die Sperren mit dem Verhalten von Fußgängern und Wanderern begründet. Das habe sich nach Corona sehr verändert. Hunde würden frei laufen gelassen, private Sitz- und Spielgeräte auf seinem Gelände mitgenutzt, Müll liegen gelassen und Feuer gemacht.
Es sei zwar verständlich, dass der Grundstückseigentümer wegen solcher Vorkommnisse verärgert sei, sagten die Behördenvertreter im Kreis Lippe. Das sei aber kein Grund, sich über das Recht zu stellen und Wege zu sperren. Dass Bürgerinnen und Bürger einen Wald nutzen dürfen, um sich zu erholen, sei ein hohes Gut, das vom Eigentümer zu beachten sei.
Kompromiss: Wanderweg soll umgeleitet werden
Als Kompromiss soll der Weg jetzt umgeleitet werden. Er soll künftig nicht mehr unmittelbar am Gutshof des Besitzers vorbei geführt werden.
Die vor wenigen Wochen aufgebauten Sperren auf dem beliebten Wanderweg rund um Bielefeld hatten Spaziergänger überrascht. Nach ersten Beschwerden hatte die Stadt mehrere Gesprächstermine mit dem Waldbesitzer anberaumt. Sie wurden von ihm zunächst abgesagt.
Auch Privatwege dürfen betreten werden - wenn sie ein Wanderweg sind
Der Grundbesitzer lebt auf dem Gutshof ganz in der Nähe. Fast alle Flächen hier gehören ihm - dokumentiert auch durch viele Hinweisschilder: "Privatweg". Dass dennoch Fremde hier entlang gehen dürfen, regelt ein Gesetz. Demnach dürfen auch Privatwege von jedem betreten werden, wenn sie irgendwann mal als Wanderweg festgelegt und dokumentiert wurden.
"Die meisten dieser Wege gibt es seit Jahrzehnten. Sie wurden damals per Handschlag mit den Grundstückseigentümern verabredet", sagt Uwe Biermann, Wegewart beim Teutoburger-Wald-Verband.
Immer mal wieder komme es vor, dass diese mündlichen Abmachungen familienintern nicht weitergegeben wurden oder die nächste Generation das öffentliche Wegerecht verändert haben möchte. Meistens einige man sich dann mit den Nachfolgern auf kleine Umwege – so, wie es auch jetzt passieren soll.
Unsere Quellen:
- PM Stadt Oerlinghausen
- PM Kreis Lippe
- Teutoburger-Wald-Verband
- Recherche vor Ort