Die Bezirksregierung Münster kann damit die "Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes" (ZUE) vorerst bis Ende Dezember weiterbetreiben. Danach will die Gemeinde das Areal als Baugebiet nutzen. Die Gesamtkapazität der Schöppinger Notunterkunft beträgt derzeit 488 Plätze. Dort sind ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht.
Wichtiges Signal für das Land
Für die Bezirksregierung und das Land ist die Schöppinger Entscheidung ein wichtiges Signal. Schließlich muss Nordrhein-Westfalen aktuell 38.000 Plätze für Geflüchtete bereitstellen, rund 8.000 fehlen aber laut Bezirksregierung noch. Von daher braucht das Land jeden Platz.
Gespräche mit weiteren Kommunen
Regierungsvizepräsident Ansgar Scheipers kündigte deshalb weitere Gespräche mit Kommunen an, in denen es Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte des Landes gibt. Dabei solle auch über Nutzungsverlängerungen gesprochen werden.
Ukraine-Krieg sorgt für erneute Verlängerung
Die Bezirksregierung Münster hält an verschiedenen Standorten aktuell 3.870 Unterbringungsplätze für Asylsuchende und 1.820 für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vor. Die ZUE in der Gemeinde Schöppingen im Kreis Borken wurde 1992 in Betrieb genommen. 2016 und 2019 war der Betrieb der Notunterkunft jeweils verlängert, Ende 2021 dann geschlossen worden. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wurde die ZUE im März 2022 wieder geöffnet.