Stichtag

18. März 2005 - Vor 40 Jahren: Neue Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte

Gesundheitsministerinnen können es keinem Recht machen. Das ist keine neue Erkenntnis von Ulla Schmidt, sondern schon die Erfahrung ihrer Vorgängerin Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) im Jahre 1964. Schwarzhaupts Ministerium erarbeitet eine Bundes-Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Denn die Honorare, die Mediziner von ihren Privatpatienten nehmen, berechnen sie bislang nach der schon 70 Jahre alten Preußischen Gebührenordnung, kurz "Preugo" genannt. Deren Sätze wurden zwar 1957 letztmalig erhöht, aber die Listen ärztlicher Leistungen sind völlig veraltet. Schwarzhaupt schlägt eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich 30 Prozent vor. "Wir brauchen 40 Prozent", sagen die Ärzteverbände. "Schwarzhaupt kommt den Ärzteverbänden zu weit entgegen", kritisieren die Krankenkassen.Nach langem Gezerre stimmen Bundestag und Bundesrat der neuen Gebührenordnung, nun kurz "Bugo" genannt, zu. Am 18. März 1965 wird sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, am 1. April tritt sie in Kraft. Jetzt können Ärzte für eine Blutentnahme oder ein Patientengespräch drei Mark berechnen, für eine Hirnoperation 250 Mark. Beim Zahnarzt kostet eine Füllung zwischen 30 und 40 Mark. Die Werte sind Richtnormen, die der Arzt je nach Aufwand auch überschreiten kann. Für die Kassenpatienten werden Verträge ausgehandelt, die sich in etwa an der Bugo orientieren.

Die erste Bugo gilt 17 Jahre lang. 1982 reformiert sie die Regierung unter Helmut Schmidt mit einem neuen Punktesystem: Jetzt bringt dem Arzt jeder Leistungspunkt 10 Pfennig - und ein Patientengespräch bringt 80 Punkte. Diese Sätze sind bis heute kaum erhöht worden. Statt dessen nutzen die Ärzte die Möglichkeit, die Grundgebühren zu überschreiten, heute meist um das 2,3-fache der vorgegebenen Punkte. Eine Reform wäre also wieder dringlich. Aber daran traut sich zur Zeit niemand. Denn wie gesagt: Eine Gesundheitsministerin kann es niemandem Recht machen.Stand: 18.03.05