Ende 1999 finden Arbeiter einer Hamburger Recycling-Firma beim Sortieren von Altpapier auf dem Fließband einen toten Säugling. Das ist der Anstoß für die Einrichtung der ersten so genannten Babyklappe in Deutschland. Sie wird am 8. März 2000 in Hamburg-Altona ihren Betrieb genommen. Unerkannt kann ein Säugling durch eine Sperrholz-Klappe in ein Wärmebett gelegt werden: "Dann liegt das Kind bei 37 Grad Körpertemperatur. Das Bett ist mit Sensoren ausgestattet, die sofort Alarm auslösen. Wir sind in fünf bis zehn Minuten vor Ort", erläutert damals die pädagogische Leiterin des Hamburger Jugendhilfe-Vereins "Sternipark".Die Idee ist alt: Breits im Jahr 787 wird in Mailand die erste Einrichtung für Findelkinder ins Leben gerufen. Mütter, die ihre Kinder fortgeben wollen, werden damals schon vor der Niederkunft aufgenommen. In vielen mittelalterlichen Klöstern gibt es einen so genannten Drehladen. Das ungewollte Kind kann in eine Drehvorrichtung gelegt werden und kommt so anonym ins Klosterinnere. 1709 richtet ein holländischer Kaufmann eine Klappe in einem Hamburger Waisenhaus ein. In Deutschland gibt es mittlerweile rund 70 Babyklappen. Jährlich werden bundesweit etwa 40 ausgesetzte Säuglinge gefunden, von denen rund die Hälfte noch am Leben ist. Wieviele Kinder in Babyklappen abgegeben werden, ist nicht bekannt.
Kritiker der Babyklappen fürchten, dass das Angebot von Klappen erst die Nachfrage schafft. Den verzweifelten Müttern werde keine Hilfe geboten, sondern lediglich die Möglichkeit eingeräumt, das Baby wegzugeben. Außerdem könnten Kinder, die nicht erfahren, wer ihre Mutter ist, psychisch zerbrechen. Die UN-Kinderrechtskonvention verbriefe das Recht auf Kenntnis der Abstammung. Für die Befürworter steht das Recht zu leben vor dem Recht auf Kenntnis der Abstammung. Um den Tod von ungewollten Kindern zu verhindern, seien Babyklappen unbedingt notwendig. Auch weitergehende Regelungen zur anonymen Geburt seien unabdingbar. So mache sich eine Mutter, die die Geburt ihres Kindes nicht melde, zurzeit strafbar, weil sie gegen die gesetzliche Unterhaltspflicht verstoße.
Stand: 08.04.05