Stichtag

23. Juli 2006 - Vor 10 Jahren: Gesetz zur Altersteilzeit wird verabschiedet

Anfang der 90er Jahre gilt der Vorruhestand als Modell der Zukunft: Durch den vorzeitigen Ausstieg in die Rente sollen ältere Arbeitnehmer für jüngere Platz machen - und so die Arbeitslosigkeit senken. Doch die Rechnung geht nicht auf. Zwar verlassen viele Beschäftigte mit Ende 50, Anfang 60 ihre Betriebe, doch neue Stellen werden kaum geschaffen. Im Gegenteil: Auf Kosten der Sozialkassen schrumpfen sich viele Großunternehmen gesund. Großzügige Sozialpläne führen zum Beispiel dazu, dass Bergleute schon mit Ende 40 in die so genannte Anpassung geschickt werden. An der hohen Massenarbeitslosigkeit ändert sich dadurch nichts.

Angesichts leerer Rentenkassen zieht Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) die Notbremse. Die Altersteilzeit soll den teuren Vorruhestand ablösen. Aus Sicht von Johannes Jakob, Arbeitsmarkt-Experte beim Deutschen Gewerkschaftsbund, hat der Gesetzgeber am 23. Juli 1996 aus der Not eine Tugend gemacht: "Es war ja bis dahin üblich, dass ältere Arbeitnehmer insbesondere in Großkonzernen in der Regel mit 57, 58 entlassen wurden, dann Arbeitslosengeld in Anspruch nahmen und mit 60 in Rente gingen." Laut Minister Blüm wird die Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr gefördert: "Für die Altersteilzeit erstattet die Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitgeber eine Aufstockung des Teilzeit-Lohnes um 20 Prozent. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, sodass der Teilzeit arbeitende Arbeitnehmer mindestens 70 Prozent seines ehemaligen Lohnes erhält."

Gefördert wird die Altersteilzeit bis zu sechs Jahren. Der Arbeitgeber bekommt den Zuschlag allerdings nur, wenn er auch eine neue Stelle schafft. Die Details regeln Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. 200.000 bis 300.000 ältere Arbeitnehmer machen jährlich von der Altersteilzeit Gebrauch. Wie lange das noch der Fall sein wird, ist offen. Denn die Regelung läuft in zwei Jahren aus.

Stand: 23.07.06