Stichtag

01. August 2004 - Vor 20 Jahren: Das Bußgeld für Gurtmuffel wird eingeführt

Die Schlacht, die auf deutschen Straßen tobt, hat 1980 noch ganz andere Dimensionen als heute. Damals kommen allein in der Bundesrepublik 18.000 Menschen im Straßenverkehr um. Das sind fast drei mal so viele Verkehrstote wie heute im vereinten Deutschland. Eine der wichtigsten Maßnahmen gegen den Tod im Straßenverkehr ist die Anschnallpflicht. Sie gilt seit 1976. Der Gurt rettet erwiesenermaßen Leben – nur …… jeder dritte Autofahrer ist Anfang der 80er Jahre ein "Gurtmuffel". Diese Spezies der Autofahrer findet viele Gründe für ihre gefährliche Verweigerung: Manche bekommen angeblich Platzangst unter dem schwarzen Riemen. Anderen ist er im Sommer zu heiß, denn er ist ja schwarz. Andere wiederum glauben, der Gurt würde sie an der Flucht aus dem eventuell brennenden Auto hindern. Und politische Köpfe unter den Gurtmuffeln sehen in der Anschnallpflicht einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre.

Weil sich die Statistik nicht bewegt – weder die der Verkehrstoten noch die der Gurtmuffel - greift Verkehrsminister Werner Dollinger zur Sanktion: Ab dem 1. August 1984 ist ein Bußgeld von 40 DM fällig, wenn man ungegurtet erwischt wird. Die Maßnahme wirkt sofort: Schlagartig steigt die Anschnallquote von 60 auf 90 Prozent. Was jahrelangen Aufklärungskampagnen unter dem Motto "Erst gurten - dann starten" nicht gelang, schafft der Griff ins Portmonee. Die Rate der Gurtmuffel hält sich allerdings auch nach dreißig Jahren noch konstant bei zehn Prozent. Wer unangeschnallt mittlerweile 30 Euro Verwarnungsgeld riskiert, gehört laut Einschätzung von Verkehrsexperten meist zur unbelehrbaren Gruppe der Raser und Drängler.


Stand: 01.08.04