Stichtag

02. Januar 2008 - Vor 50 Jahren: Start der Flensburger Verkehrssünder-Kartei

Keine Behörde - neben dem Fiskus - ist bei den Deutschen so unbeliebt wie das Referat 23 des Kraftfahrtbundesamtes. Der korrekte Name der heute 170 Mitarbeiter starken Abteilung lautet "Zentralkartei über Versagungen und Entziehungen der Fahrerlaubnis, über Verbote des Führens von Fahrzeugen und über Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten". Der Volksmund nennt das Ungetüm von Beginn an schlicht und treffend "Verkehrssünderkartei". Mehr als acht Millionen Missetäter, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, sind derzeit im Flensburger Sündenregister verzeichnet. Und es werden immer mehr; dafür sorgt die wachsende Verkehrsdichte, die steigende Zahl an Kontrollen sowie immer mehr und immer schärfere Vorschriften.

In den 1950er Jahren gibt es auf deutschen Straßen noch sehr wenige Verkehrsregeln zu beachten. Im internationalen Vergleich verzeichnet die junge Bundesrepublik allerdings die meisten Verkehrstoten, was 1957 zur Einführung der ersten Tempo-Messungen mit Radargeräten führt. Im gleichen Jahr schafft der Bundestag die gesetzliche Grundlage für ein Zentralregister zur Speicherung von Verkehrsverstößen. Seinen Sitz findet es beim Kraftfahrtbundesamt, das seit 1951 in Flensburg residiert. Am 2. Januar 1958 beginnen rund 700 Mitarbeiter damit, die von Straßenverkehrsämtern, Polizeibehörden und Gerichten eingehenden Mitteilungen über Fehlverhalten im Verkehr zu speichern.

Im Jahr 1974 wird das heute geläufige System von Strafpunkten eingeführt. Anhand eines 18-Punkte-Katalogs kann fortan jeder Verkehrsteilnehmer nachvollziehen, wie hoch sein Fehlverhalten bewertet wird und wie groß demnach die Gefahr für seine Fahrerlaubnis ist. Sieben Punkte können ohne Folgen gesammelt werden, beim achten folgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Sind 14 Punkte erreicht, wird ein Aufbauseminar in einer Fahrschule fällig. Macht auch das aus dem Sünder keinen besseren Verkehrsteilnehmer, dann ist "der Lappen" bei 18 Punkten erst mal für lange Zeit weg. Gelöscht wird nur, wenn innerhalb von zwei Jahren keine neue Verfehlung hinzukommt. Die häufigste Ursache für einen Eintrag in Flensburg ist bis heute zu hohe Geschwindigkeit. 80 Prozent der registrierten Verkehrssünder sind Männer, und das sind beileibe nicht nur Autofahrer. Auch Zehntausende Fußgänger, Radfahrer, Reiter und sogar Rollstuhlfahrer sind schon mal in der Verkehrssünderkartei gelandet.

Stand: 02.01.08