Stichtag

14. August 2010 - Vor 350 Jahren: Brunnen- und Gassenordnung für Berlin und Cölln

Es stinkt zum Himmel in den Städten des 17. Jahrhunderts, ob in Wien, Prag, Frankfurt oder Berlin. Zwischen den Häusern verpesten Kloaken die Luft, auf dem Bürgersteig liegen die Misthaufen, und über allem laufen Schweineherden. Gefährlich ist es für Spaziergänger am Morgen: Die Bürger schütten die Fäkalien, die nachts im Topf gelandet sind, aus dem Fenster auf die Straße. Was keiner mehr braucht, wird von Scharfrichtern, Totengräbern oder Prostituierten aufgesammelt: Kehricht, Scherben und Asche, faules Holz, das nicht mehr zum Feuermachen taugt, Exkremente, Tierkadaver, die Leichen von Selbstmördern. Die Menschen behalten alles, was sich noch irgendwie nutzen lässt: Krumme Nägel biegt man gerade, löchrige Schuhe gehen zum Flickschuster, alte Kleider bekommt das Gesinde, Küchenabfälle werden an die Schweine verfüttert. Die Wörter Abfall oder Müll gibt es noch nicht, erst mit der Industrialisierung werden sie geprägt.

Kurfürst Friedrich Wilhelm bekämpft den Gestank

Berlin und der benachbarte Ort Cölln sind seit 1451 kurfürstliche Residenz, doch bei Regen stinkt es bis zum Hohenzollernschloss, wo der Kurfürst Friedrich Wilhelm residiert. Anders als in den süddeutschen Städten sind die Straßen nicht gepflastert, bei Regen verwandelt sich der Sandboden in schlammigen Morast, Kot wird aus den Kanälen, Mist aus den Höfen gespült, Schmutzbäche sickern in die Spree, in deren Nähe das Schloss steht. "Was die in der Stadt und auff öffentlichen Gassen liegende Unsauberkeit für einen bösen Geruch verursacht! Und welcher Gestalt von solchem foetore oftmals die Lufft inficiret, und dadurch allgemeiner Stadt einige anklebende Kranckheit zugezogen werden könne!" beklagt sich Friedrich Wilhelm im Jahr 1660. Seine Residenzstadt hat knapp 9.000 Einwohner. Deren Ausscheidungen, Ausdünstungen und Unrat will er in den Griff bekommen und erlässt am 14. August 1660 eine Brunnen- und Gassenordnung.

Gassenmeister lädt Unrat auf Karren

Die wichtigste Neuerung: Ein Gassenmeister wird eingesetzt. Dieser ist eine Amtsperson, die einen Eid als Staatsdiener leistet. Wer ihn beleidigt oder verspottet, muss laut Gesetz zehn Taler Strafe bezahlen, eine horrende Summe. Der Gassenmeister erhält einen Karren, ein Pferd und eine Handvoll Strafgefangener als Hilfspersonal. Sie ziehen täglich bimmelnd durch die Straßen, laden den vor den Häusern zusammengetragenen Schutt, Mist und Kehricht auf und bringen ihn an einen Ort vor den Toren der Stadt, eine Vorform der Mülldeponie. Doch die Verordnung setzt sich nur langsam durch: 1735, ein dreiviertel Jahrhundert nach der ersten Brunnen- und Gassenordnung, ist das Nachttopfproblem in Berlin immer noch nicht gelöst. Der Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. befiehlt per Kabinettsorder, "dass die Nachtstühle zur Nachtzeit … ausgetragen werden müssen. Zur Ausgießung der Nachttöpfe werden folgende Örter ausgewiesen nemlich in Berlin bey dem Bauhof vorbey durch den Bogen nach der Spree … und soll sich niemand unterstehen, dergleichen in der Gegend des königlichen Schlosses ins Wasser zu tragen, bey Strafe von 6 Groschen!"

Stand: 14.08.10