Kein Staatsrundfunk bitte! So lautet die Vorgabe der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg. In Deutschland soll keine politische Propaganda mehr über den Äther gehen können wie unter den Nazis: "Die Radiostationen sollen unserer Auffassung und tiefsten Überzeugung nach nicht mehr Sprecher und Organ der jeweiligen Regierung sein", erklärt Edmund Schächter, amerikanischer Kontrolloffizier bei Radio München. In Anlehnung an das britische Modell der BBC wird der Rundfunk in Form von selbstständigen Landesrundfunkanstalten des öffentlichen Rechts organisiert. Die Finanzierung durch Gebühren soll die Unabhängigkeit der sich selbst verwaltenden Sender sichern. Auf diese Weise sind sie nicht auf Steuergelder angewiesen.
Bereits 1947 geplant
Aus der unterschiedlichen Größe und Finanzkraft der Anstalten ergibt sich bald die Notwendigkeit der Zusammenarbeit. Der erste Vorschlag dazu kommt bereits 1947 von Hans Bredow, dem Verwaltungsratsvorsitzenden des "Hessischen Rundfunks" (HR) und ehemaligen Rundfunk-Kommissar der "Reichsrundfunkgesellschaft" während der Weimarer Republik. Doch seine Pläne zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft "Deutscher Rundfunk" scheitern. Radio-Pionier Bredow will sich selbst an die Spitze dieser Rundfunkbehörde stellen. Die Intendanten befürchten, ihre Unabhängigkeit an eine zentrale Organisation abtreten zu müssen.
Für die Grundversorgung zuständig
Die damaligen Rundfunkanstalten NWDR, HR, SWF, SDR, BR und RB einigen sich stattdessen bei einer Tagung in Bremen am 9. und 10. Juni 1950 auf die Gründung der "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" (ARD). Am 5. August 1950 findet daraufhin in München die konstituierende Sitzung der Arbeitsgemeinschaft statt. "Damit hat der Rundfunk der Bundesrepublik eine Vertretung erhalten, die mit der Wahrnehmung gemeinsamer Interessen betraut ist", heißt es in der anschließend veröffentlichten Mitteilung. Die Gemeinsamkeit bedeutet aber keinen Eingriff in die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Die einzelnen Sender bleiben auch weiterhin unabhängig in der Programmgestaltung. Politiker, die wie Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) trotzdem versuchen, Einfluss zu nehmen, scheitern immer wieder. Mitte der 1980er Jahre beschreibt das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als unerlässliche Grundversorgung. Die Grundversorgung umfasst demnach "die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik".
Stand: 09.06.10