Palandt-Kommentar zum BGB steht neben Textsammlung Deutsche Gesetze und Kommentar zur ZPO im Regal

Stichtag

18. August 1896 - Bürgerliches Gesetzbuch wird verkündet

Voller Pathos wirbt Gottlieb Plank im Reichstag für die 2.300 Paragrafen: "Nächst der gemeinsamen Sprache ist das gemeinsame Recht die edelste und köstlichste Frucht des nationalen Geistes. Jetzt ist die Zeit reif, jetzt ist die kostbare Frucht reif, an Ihnen ist es jetzt sie zu pflücken." Der Jurist Plank hat mit einer Kommission 25 Jahre an einer neuen Rechtsordnung gefeilt: dem Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Im August 1896 liegt dem Reichstag der endgültige Entwurf vor, eine klare Mehrheit stimmt ihm zu. Am 18. August 1896 unterschreibt auch Kaiser Wilhelm II. das BGB mit seinen fünf Teilen: allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachrecht, Ehe- und Familienrecht und Erbrecht. Nach einer Übergangszeit von vier Jahren regelt es die zivilen Rechte und Pflichten der Bürger untereinander.

In München gelten andere Privatrechte als in Köln

Es ist ein Mammutwerk, von Juristen gelobt, von Bürgern oft nicht verstanden. Der Wiener Universitätsprofessor Anton Menger kritisiert 1896: "Kein Teil der Gesetzgebung bedarf so sehr einer volkstümlichen, allgemein verständlichen Ausdrucksweise als das bürgerliche Recht. Man kann mit gutem Grunde behaupten, dass die großen Volksmassen, wenn der Entwurf Gesetz wird ganz der Diskretion der Fachjuristen überliefert sein werden." Doch erstmals schafft das BGB reichsweit Rechtssicherheit. Ein neues Strafrecht wurde reichsweit unmittelbar nach der Einigung von 1871 eingeführt, im Zivilrecht beharren die rund 30 Länder auf ihren eigenen Gesetzen. In München gelten andere Privatrechte als in Berlin, in Köln andere als in Dresden. Das BGB nun fördert den politischen Zusammenhalt und die ökonomische Entwicklung des deutschen Kaiserreiches, das um 1900 eine der führenden Wirtschaftsmächte ist. Eindeutig trägt das BGB eine liberale Handschrift, will möglichst vielen Menschen möglichst viele Freiheiten einräumen. Sein Leitbild ist der mündige Bürger. Der moderne Gesetzestext gibt die Menschen frei, die bisher in den Ordnungen von Kirche, Stadt, Land und Zünften feststeckten.

BGB belegt regelmäßig Platz in der Sachbuch-Bestsellerliste

Und er übersteht zwei Weltkriege. In der Bundesrepublik angekommen, muss er dringend überarbeitet werden. Bereits 1949 formuliert die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert, auch "Mutter des Grundgesetzes" genannt: "Das Bürgerliche Gesetzbuch in seinen Tendenzen widerspricht in einer ganzen Reihe von Bestimmungen der Würde und der Wertigkeit einer persönlichkeitsbewussten Frau, die heute nicht mehr aus der Obhut und der Biedermeiersphäre eines guten Elternhauses, sondern aus dem harten Berufsleben heraus in die Ehe tritt und die in den langen Jahren und besonders in den letzten Jahren die ganze Härte des Lebens erfahren hat." Das Grundgesetz hat die Gleichstellung von Mann und Frau festgeschrieben; das Familienrecht im BGB zieht jedoch nicht nach. Ehemänner bestimmen den Wohnort, verfügen über das gemeinsame Vermögen, können unter Umständen eigenmächtig das Arbeitsverhältnis der Ehefrau kündigen. Einige dieser Paragraphen halten sich bis 1958. Die Zeitgeschichte erobert nach und nach auch die Gesetzestexte des BGB: nichteheliche Kinder werden im Erb- und Unterhaltsrecht berücksichtigt und der Unterhalt für die Frau im Falle einer Scheidung festgeschrieben. Verstärkt berücksichtigt die Gesetzgebung auch soziale Interessen: Vermieter dürfen Bewohnern nur bei berechtigtem Interesse kündigen, die Verbraucherrechte werden gestärkt, das Reiserecht eingeführt, die Volljährigkeit heruntergesetzt. Das BGB spricht eben das Recht des Alltags und schafft es bis heute regelmäßig auf die Sachbuch-Bestsellerlisten.

Stand: 18.08.2011

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Freitag gegen 17.40 Uhr und am Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.05 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 18. August 1896 ebenfalls an das Bürgerliche Gesetzbuch. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.