"Ich bitte den hohen Senat bei seiner Urteilsfindung mir die Chance einzuräumen, mir noch einmal die Möglichkeit zu geben, ein Leben mir einzurichten, in dem ich voll den gesellschaftlichen und gesetzlichen Normen der DDR entspreche." Am Tag vor seiner Verurteilung bittet Dr. Werner Teske, 39 Jahre alt und Stasi-Offizier, um Gnade. Angeklagt ist er wegen vorbereiteter und vollendeter Spionage und Fahnenflucht; er plante seinen Übertritt in den Westen Deutschlands. Der Militärstaatsanwalt fordert, "die ganze Härte des Gesetzes anzuwenden, hohes Gericht, das ist Gerechtigkeit, das ist gesellschaftliche Notwendigkeit, das sind wir unseren werktätigen Menschen … schuldig." Er beantragt die Todesstrafe. Teske hatte entgegen den Vorschriften wiederholt dienstliche Unterlagen mit nach Hause genommen. In die Hände Dritter gelangten sie nie, eine Tatsache, die für die Urteilsfindung im Ersten Militärstrafsenat keine Rolle spielt. Zwei Wochen nach dem Prozess, am 26. Juni 1981, erfährt Werner Teske im Keller des Gefängnisses in der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig gegen 10.09 Uhr, dass der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker ein Gnadengesuch abgelehnt hat. Sekunden später wird das Urteil vollstreckt, durch einen "unerwarteten Nahschuss", einen Genickschuss. Als Ort des Todes wird in die Sterbeurkunde Stendal eingetragen; jeder Hinweis auf die Zentrale Leipziger Hinrichtungsstätte vermieden.
Erst Fallschwertmaschine, dann "unerwarteter Nahschuss"
Die DDR hat die Todesstrafe aus der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) übernommen, die ab 1945 für Nazi-Verbrecher, feindliche Agenten und Saboteure beantragt wird. In den viereinhalb Jahren Besatzung werden 121 Todesurteile gefällt und 47 vollstreckt. In der DDR beruft man sich in Sachen Todesstrafe auf das Reichsstrafgesetzbuch von 1871, später auf das Strafrechtsergänzungsgesetz und zuletzt auf das Strafgesetzbuch der DDR von 1968. In Paragraph 97 über Spionage heißt es: "In besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden." Bis 1967 wird die so genannte Fallschwertmaschine verwendet, eine drei Meter hohe Guillotine, danach der "unerwartete Nahschuss". Von 227 Todesurteilen werden nach derzeitigem Erkenntnisstand 166 vollstreckt; die Hinrichtungen finden in Brandenburg, Frankfurt/Oder, Dresden und zuletzt in Leipzig statt.
Mielke: "Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil"
Besonders vermeintliche Verräter aus den eigenen Reihen, wie Werner Teske, der im Ministerium für Staatssicherheit arbeitete, werden hart bestraft. Stasi-Chef Erich Mielke erklärt seinen Beamten in einer internen Besprechung 1981: "Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben. Wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben. Kurzen Prozess. Weil ich ein Humanist bin. Deshalb habe ich solche Auffassungen. ... Das ganze Geschwafel, von wegen nicht hinrichten und nicht Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil."
Honecker will von Kohl empfangen werden
Am 17. Juli 1987 beschließt der DDR-Staatsrat unter Erich Honecker völlig unerwartet die Abschaffung der Todesstrafe. Dafür zuständig gewesen wäre eigentlich die Volkskammer. Doch die DDR-Führung steht unter Zeitdruck: Zwei Monate später will Erich Honecker von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) in Bonn empfangen werden. Und vorher lässt sich die DDR-Obrigkeit für die Abschaffung der Todesstrafe feiern. "Mit der Abschaffung der Todesstrafe bekundet unser Land vor aller Welt einmal mehr seine Position zur Wahrung der Menschenrechte in ihrer Gesamtheit", heißt es in der "Aktuellen Kamera", der Nachrichtensendung des DDR-Fernsehens.
Der Name Teske wird ausgelöscht
Hinrichtungen waren in der DDR ein Staatsgeheimnis. Bis zum Herbst 1989 erfährt die Öffentlichkeit nichts von der Anklage gegen Menschen wie Werner Teske, nichts von der Verhandlung, nichts vom Urteil und seiner Vollstreckung. Der Name Teske war aus allen Urkunden und Zeugnissen ausgelöscht worden, Frau und Tochter hatten eine neue Identität erhalten. Erst nach dem Sturz des SED-Regimes erfährt seine Familie von der Hinrichtung. Er war der letzte Angeklagte, der in der DDR hingerichtet wurde.
Stand: 17.07.2012
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