Als Aufsichtsgremium für den WDR ist der Rundfunkrat für die Durchführung des Dreistufentests verantwortlich. Nach der Prüfung aller im Laufe des Verfahrens eingeholter Informationen entscheidet das Gremium, ob das geplante digitale Angebot vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ist.
Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Mai 2019 das Genehmigungsverfahren dahingehend ausgeweitet, dass dieses sich im Gegensatz zu der Genehmigung eines umfassenden Telemedienkonzeptes auch lediglich auf wesentliche Änderungen des digitalen Angebots der Rundfunkanstalt beziehen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/7 - Dreistufentest-Verfahren
- Teil 2/7 - Was wird geprüft?
- Ausgewählter Teil: Teil 3/7 - Was sind die Aufgaben des Rundfunkrats?
- Teil 4/7 - Wie sehen die einzelnen Schritte aus?
- Teil 5/7 - Warum gibt es den Dreistufentest?
- Teil 6/7 - Rechtliche Grundlagen
- Teil 7/7 - Archiv