„Wir sehen Eingaben und Beschwerden des Publikums auch als Chance, das Angebot des WDR noch zu verbessern“, betont die Rundfunkrats-Vorsitzende Ruth Hieronymi. Auch das Instrument der „förmlichen Programmbeschwerde", das nach dem WDR-Gesetz allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, wenn sie Programmgrundsätze verletzt sehen, sei Ausweis einer freiheitlichen Medienlandschaft und einer lebendigen Demokratie. Das Gremium und besonders sein Programmausschuss befasse sich ausführlich mit jedem Fall, selbst wenn in der Regel die hohe gesetzliche Hürde der Verletzung eines Programmgrundsatzes nicht als überschritten angesehen werden könne. In den Beratungen der Gremien mit Programmverantwortlichen des WDR entstünden aber häufig konstruktive Vorschläge – sowohl für den Umgang mit redaktionellen Fehlern als auch für den Dialog mit dem Publikum.
Um seine Rolle im Beschwerdemanagement weiter zu stärken, beschloss das Gremium Anregungen zur anstehenden Novelle des WDR-Gesetzes. Künftig sollte im Gesetz das Recht verankert sein, in Fällen von Programmbeschwerden auch auf externe Expertise zurückgreifen zu können. Zudem plädiert das Gremium für die Möglichkeit, ähnlich wie im Petitionsrecht, Beschwerden zurückweisen zu können, wenn parallel Gerichtsverfahren anhängig sind.
Nach intensiver Vorarbeit hat der WDR-Rundfunkrat heute zehn formale Programmbeschwerden einstimmig abgelehnt. Alle stammten vom Verein „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“, die seit Beginn der Ukraine-Krise zahlreiche Beschwerden bei verschiedenen Sendern einreicht. „Natürlich behandeln wir auch diese Beschwerden mit zum Teil kleinstteiligen Einzelfragen sehr sorgfältig“, sagt Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses. „Programmgrundsätze waren aber in keinem Fall verletzt“.
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