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Filmklappe

Novelle des Filmförderungsgesetzes

Stand: 27.06.2024, 17:09 Uhr

Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Filmförderung zu novellieren und effizienter zu gestalten mit dem Ziel, den deutschen Film zu stärken und die Rahmenbedingungen für Filmschaffende in Deutschland zu verbessern, wird vom WDR-Rundfunkrat ausdrücklich begrüßt. Eine qualitativ hochwertige Filmproduktion und deren Ergebnisse sind wertvoller Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Programmstruktur. Ebenso begrüßt der Rundfunkrat die zentrale Verankerung eines Diversitätsbeirates sowie die Beibehaltung der jurybasierten kulturellen Filmförderung.

Im Hinblick auf die Filmfördernovelle des Bundes hält der WDR-Rundfunkrat gleichwohl folgendes für erforderlich:

  • die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten;
  • die gesetzgeberischen Kompetenzen zu beleuchten und eine sachgerechte Einbindung der Länder zu garantieren;
  • bereits geleistete Filmförderungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der geplanten Investitionsverpflichtung zu berücksichtigen;
  • für eine faire und adäquate Regelung der Verwertungsrechte zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den privaten Streaminganbietern zu sorgen.

Begründung:

 Nach den Plänen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) soll die Filmförderung künftig aus drei Säulen bestehen, einem novellierten Filmfördergesetz, einem Steueranreizmodell sowie einer Investitionsverpflichtung. Schwerpunkt des neuen Filmfördergesetzes ist die Umstellung von der rein jurybasierten Förderung hin zu einem referenzbasierten Fördermodell. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt allerdings nur eine der geplanten drei Säulen – die Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) – als Referentenentwurf vor. Dies erschwert die Prüfung und Kommentierung der Filmfördernovelle durch den WDR-Rundfunkrat, da das geplante System erst in seiner Gesamtheit wirkt und daher nur insgesamt abschließend eingeschätzt werden kann. Ungeachtet dessen hält es der WDR-Rundfunkrat für notwendig, folgende Punkte schon jetzt hervorzuheben:

Grundlegend ist die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die nach dem Entwurf mit der Zuständigkeit für die Wirtschaft begründet wird. Tatsächlich ist die Filmförderung auch dem Bereich der Kultur, mithin also einer wesentlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder, zuzuordnen. Es stellt sich daher die Frage nach der rechtlich zwingend notwendigen und sachgerechten Einbindung der Länder bei der Filmfördernovelle. Darüber hinaus ist die Beteiligung der Länder auch vor dem Hintergrund notwendig, als dass mit der Regulierung der Filmförderung mittelbar in den Bereich der Programmautonomie eingegriffen wird.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die geplante Investitionsverpflichtung. Aktuell ist nicht absehbar, in welcher Form und Höhe von den Landesrundfunkanstalten bereits geleistete Fördergelder – auch freiwillig geleistete Förderungen – dabei angerechnet werden (können). Dies sollte jedoch möglich sein.

Darüber hinaus sollten nach Ansicht des WDR-Rundfunkrats, öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter und private Streamingdienste bei der Rechteverwertung fair in ihren unterschiedlichen Verwertungsmodellen behandelt werden. Für die im Gesetzentwurf vorgesehene zeitlich gestaffelte Rechteverwertung zum Nachteil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fehlt es an einer sachlichen Rechtfertigung. Begrüßt wird, dass im aktuellen Gesetzentwurf abweichend zum vorangegangenen Referentenentwurf nun Überlegungen zur Flexibilisierung der Sperrfristenregelungen zugunsten der Sender grundsätzlich aufgegriffen worden sind, wenn auch unter einschränkenden Bedingungen.

In diesem Zusammenhang möchte der WDR-Rundfunkrat betonen, dass er den Austausch unter den Branchenbeteiligten für wesentlich hält und weiterhin hierzu anregt.

Das aktuelle Modell der Filmförderung in Deutschland wird durch ein komplexes Miteinander verschiedenster Arten von Förderungen in Bund und Ländern geprägt. Der WDR-Rundfunkrat regt an, dass die Länder ihrerseits ihre Förderinstrumente stärker koordinieren, um beispielsweise schon aus ökologischen Gründen Phänomene des sog. „Fördertourismus“ zu minimieren.

Zuletzt möchte der WDR-Rundfunkrat die Bedeutung des deutschen Films allgemein, auch des künstlerisch herausragenden deutschen Kinofilms als Qualitätsprodukt hervorheben und sich für den Erhalt einer vielfältigen Produktions- und Kinolandschaft in Deutschland aussprechen.