1. Jörg Schönenborn als Programmdirektor bestätigt
Jörg Schönenborn, Programmdirektor Information, Fiktion und Unterhaltung
Der Rundfunkrat hat Jörg Schönenborn auf Vorschlag des Intendanten mit 44 von 51 Stimmen für eine weitere fünfjährige Amtszeit zum Direktor für Information, Fiktion und Unterhaltung (IFU) berufen. In seine Zuständigkeit fallen unter anderem die Polittalks ‚Maischberger‘ und ‚Hart aber fair‘, die Tatorte aus Köln, Münster und Dortmund, die ‚Sportschau‘ und die ‚Sendung mit der Maus‘.
Der aktuelle Vertrag von Jörg Schönenborn als Programmdirektor hat eine Laufzeit bis Ende April 2024. Die nun beschlossene Verlängerung gilt – vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrats – bis zum 30. April 2029. Weitere Informationen dazu in der Pressemitteilung des WDR.
2. Rundfunkrat begleitet Zukunftsprozess
Der Rundfunkrat hat im vergangenen Jahr eine Neuordnung der Programmkontrolle und eine Vereinheitlichung des Berichtswesens beschlossen. Die Vorsitzende der Sachkommission Dreistufentest, Corinna Blümel, informierte in der Sitzung über Details zur Ausgestaltung des „neuen“ WDR-Erfüllungsberichts. Die bisherige Trennung in einen Bericht über die Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrags im linearen Bereich und einen weiteren Bericht über die Online-Angebote wird aufgehoben – die Berichte fortan zusammengeführt. Berücksichtigt wurden unter anderem auch die Vorgaben aus dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in Form von Qualitätskriterien sowie Zielgrößen zur Überprüfung der Auftragserfüllung.
Einbindung der Fachausschüsse
Die drei Fachausschüsse des Rundfunkrats sind künftig mit unterschiedlichen Zuständigkeiten eingebunden:
- Der Programmausschuss wird sich vor allem mit der Einhaltung der Qualitätsstandards, den Kriterien für die Auswahl der Präsenz auf Drittplattformen und deren spezifischer Gestaltung sowie dem Community Management befassen.
- Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung wird sich ergänzend auf technische Aspekte konzentrieren, die Barrierefreiheit der Angebote und die Einhaltung anderer Schutzrechte (z.B. Jugendschutz) sowie die Transparenz bei der Auswahl von Algorithmen überprüfen.
- Und der Haushalts- und Finanzausschuss legt den Schwerpunkt auf die Kosten der Telemedienangebote.
3. Programmänderungen bei WDR 4 beschlossen
Die vom Rundfunkrat genehmigten Änderungen beabsichtigen, die Zielgruppe von WDR 4 besser zu erreichen. Dazu sollen unter anderem NRW-Themen und regionale Inhalte noch stärker im Programm abgebildet werden. Auch die Interaktion mit den Hörerinnen und Hörern soll gefördert und Orientierung zu lebensnahen Themen gegeben werden. Insgesamt will der WDR die Stärken des Mediums Radio, wie die größere Nähe zum Publikum und die Unmittelbarkeit der Information herausstellen. Die geplanten Änderungen sollen im Spätsommer 2023 umgesetzt werden.
4. Zwei Programmbeschwerden abgelehnt
Der WDR-Rundfunkrat konnte in dem Online-Beitrag „Kirchen in NRW verlieren massenhaft Mitglieder“ vom 26. Januar 2023 keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen. Der Petent hatte die Verletzung mehrerer Programmgrundsätze gerügt, u.a. die Verpflichtung zur Wahrheit und die journalistische Fairness. Die Vorsitzende des Programmausschusses, Petra Kammerevert MdEP, erklärte in der Sitzung, dass die Zwischenüberschrift („Woelki sorgt auch für Austritte aus evangelischer Kirche“), welche der Petent insbesondere kritisiert, im Zusammenhang mit dem dazugehörigen Text nicht zu beanstanden ist. Laut Kammerevert wird zur Untermauerung der These auf eine plausible Faktenlage zurückgegriffen, die ein Kirchenrechtler bestätigt hat.
Außerdem befasste sich der Rundfunkrat mit einer Programmbeschwerde zum Livestream von PHOENIX vom 25. Februar 2023. In einer insgesamt zweistündigen Live-Sondersendung hatte der Ereignis- und Dokumentationskanal von der Abschlusskundgebung der Aktion „Aufstand für den Frieden“ berichtet. Ein per Videobotschaft auf Leinwand eingespieltes fünfminütiges Grußwort des US-amerikanischen Ökonomen Jeffrey D. Sachs wurde nicht übertragen. Der Beschwerdeführer rügt diese Nicht-Übertragung und sieht darin eine Verletzung der Verpflichtung zur Wahrheit und des Ausgewogenheitsgebotes. Auch diese Programmbeschwerde wies der Rundfunkrat auf Empfehlung seines Programmausschusses zurück. Die Ausschussvorsitzende betonte, dass grundsätzlich kein individuelles Recht besteht, dass bestimmte Inhalte zum Gegenstand einer Sendung werden. „Solche journalistischen Entscheidungen treffen allein die Redaktionen. PHOENIX hat sich schon insofern um Ausgewogenheit bemüht, als der Veranstaltung viel Raum im Rahmen einer Sondersendung gegeben wurde“.
Außerdem lag dem Rundfunkrat der Vierteljahresbericht des Intendanten über Eingaben und Programmbeschwerden für das erste Quartal 2023 vor. Darin fasst der Intendant Kritik am Programm zusammen, die der Sender aus dem Publikum erhalten hat. Außerdem informiert er über förmliche Programmbeschwerden, die er in erster Instanz entschieden hat. Nach der Beratung im Gremium wird der Bericht hier veröffentlicht.
5. Sanierung des Kölner Filmhauses schreitet voran
Intendant Tom Buhrow und Verwaltungsdirektor Dr. Thomas Bilstein haben den Rundfunkrat über die Historie und den Stand des größten Sanierungsprojekts des WDR informiert. Derzeit werden die letzten Rohbauarbeiten ausgeführt und die Fassade fertiggestellt, parallel dazu beginnt bereits der Innenausbau. Im Herbst 2024 sollen zwei Jahre später als ursprünglich geplant die ersten der insgesamt 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das rundum erneuerte Filmhaus in der Kölner Innenstadt einziehen. Gleichzeitig wird der WDR extern angemietete Büroflächen kündigen, um diese Arbeitsplätze in das Filmhaus zu verlagern.
Das Bauprojekt war nötig geworden, weil das alte Gebäude nicht mehr den technischen und brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprach. Der Sender hatte sich seinerzeit für den Erhalt des Bestandsgebäudes entschieden. Begründung: Das Filmhaus mit dem künftig dort untergebrachten crossmedialen Newsroom bildet das journalistische und technische Herz des WDR – viele Angebote des Senders sollen dort zentral produziert werden.
Mit der Sanierung des Filmhauses, so Bilstein, habe sich der Sender aus einer Vielzahl von Möglichkeiten für die wirtschaftlichste entschieden. Ein Neubau auf dem sendereigenen Gelände in Köln-Bocklemünd wäre beispielsweise deutlich teurer gewesen. Außerdem sei die Sanierung auch im Sinne des nachhaltigen Bauens vorteilhaft gewesen, da etwa 60 Prozent der Bausubstanz erhalten werden können. Die Baukostensteigerungen von ursprünglich veranschlagten 130 Millionen Euro auf jetzt 240 Millionen Euro seien im Wesentlichen auf eine Weiterentwicklung des Projekts vor Baubeginn und enorme Kostensteigerungen allgemein im Baubereich zurückzuführen. Der Landesrechnungshof ist nach dem WDR-Gesetz berechtigt, neben dem Jahresabschluss auch einzelne Investitionsvorhaben des Senders zu prüfen. Ein Bericht über die seit letztem Jahr laufende Prüfung der Sanierung des Filmhauses wird in Kürze erwartet.
6. Zahlreiche Produktionen genehmigt
Der Rundfunkrat stimmte dem Erwerb der Live-Rechte an der 3. Fußball-Liga für die Spielzeiten 2023/2024 bis 2026/2027 zu. Außerdem genehmigte er die Produktion von drei ‚Tatort‘-Folgen, zwei Produktionsverträge für das ARD-Vorabendprogramm (‚Wer weiß denn sowas?‘ und ‚In aller Freundschaft - Die jungen Ärzte‘), den Mystery-Zweiteiler „Das Geheimnis von Hallstätten“ und zwei weitere Staffeln der Doku-Soap ‚Feuer & Flamme‘. Programmverträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Wenn die finanzielle Beteiligung des Senders oder seiner Tochtergesellschaften über 2 Millionen Euro liegt, ist der Rundfunkrat immer involviert. Der WDR-Verwaltungsrat hatte im Vorfeld die Zustimmung zu den Vertragsabschlüssen empfohlen.
7. Ausblick
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 30. August 2023 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.