Können Sie uns die Arbeitsweise des Rundfunkrats aus Ihrer Sicht skizzieren?
Der Rundfunkrat ist – neben dem Verwaltungsrat – eines der zwei internen Kontrollorgane des WDR. Ich vergleiche es zur Veranschaulichung gern mit der Gesellschafterversammlung in einem Wirtschaftsunternehmen, wo die Eigentümer die zentralen Entscheidungen treffen – das sind beim Rundfunk die Vertreter der Allgemeinheit, denn der WDR gehört der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen.
Das Gremium überwacht, ob der WDR den gesetzlich festgelegten öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, es ist für die Programmbeobachtung zuständig und berät den Intendanten in Programmfragen. Darüber hinaus wählt es den Intendanten, Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Verwaltungsrats. Der Rundfunkrat ist in drei Fachausschüsse untergliedert, die sich auf einzelne Teilbereiche spezialisiert haben – der Programmausschuss, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung.
Der Rundfunkrat arbeitet grundsätzlich im parlamentarischen Verfahren, d.h. er überweist Themen an den dafür zuständigen Fachausschuss. Die Ausschüsse beraten diese Themen vor und geben Beschlussempfehlungen an den Rundfunkrat zurück. Diese werden in den Plenumssitzungen aufgenommen, diskutiert und bilden die Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder. Der Rundfunkrat kommt ca. einmal im Monat mit all seinen Mitgliedern im Plenum zusammen.
Die Mitglieder des Rundfunkrats werden von ihren Organisationen, die das WDR-Gesetz festlegt, in den Rundfunkrat entsandt – sie bilden in ihrer Gesamtheit die Vielfalt der nordrhein-westfälischen Gesellschaft ab. Vertreten sind Menschen aus der Politik und aus Kirchen, aus Berufs- und Unternehmensverbänden, dem Landesjugendring, aus Bildungseinrichtungen, der Kulturbranche, um nur ein paar zu nennen. Jedes Mitglied sitzt ebenfalls in einem der drei Fachausschüsse.
Der individuelle Hintergrund jedes einzelnen Mitglieds sollte idealerweise den Aufgaben und Zuständigkeiten des Ausschusses entsprechen. Da viele Themen aus mehr als einer Perspektive zu betrachten sind, arbeiten der Rundfunkrat und seine Fachausschüsse interdisziplinär zusammen. Das heißt auch, es steht grundsätzlich jedem Mitglied des Rundfunkrats offen, an allen Fachausschusssitzungen teilzunehmen. Gerade bei aktuellen Themen wie der Nutzung von Künstlicher Intelligenz bewährt sich dieses interdisziplinäre Arbeiten. So betrachtet der Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung hier die technischen und rechtlichen Aspekte, während der Programmausschuss sich auf die journalistische Nutzung und ihre Chancen und Risiken fokussiert.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/5 - Themen- und Arbeitsschwerpunkte des 13. WDR-Rundfunkrats
- Ausgewählter Teil: Teil 2/5 - Arbeitsweise des Rundfunkrats
- Teil 3/5 - Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien
- Teil 4/5 - Zukünftige Themenschwerpunkte der Gremienarbeit
- Teil 5/5 - Arbeitsschwerpunkte der Fachausschüsse