Organisation und Tätigkeit des WDR sind durch das WDR-Gesetz geregelt, das vom Landtag Nordrhein-Westfalen als zuständigem Landesgesetzgeber beschlossen wird.
Konkretisierende Regelungen finden sich in der WDR-eigenen Satzung, die der Rundfunkrat erlässt.
Außerdem hat sich der Rundfunkrat eine Geschäftsordnung gegeben sowie eine Reisekostenordnung und eine Compliance-Richtlinie für die Gremienmitglieder beschlossen. Zudem hat der Rundfunkrat Qualitätsrichtlinien für die Programmangebote aufgestellt.