Organisation und Tätigkeit des WDR sind durch das WDR-Gesetz geregelt, das vom Landtag Nordrhein-Westfalen als zuständigem Landesgesetzgeber beschlossen wird.
Konkretisierende Regelungen finden sich in der WDR-eigenen Satzung, die der Rundfunkrat erlässt.
Außerdem hat sich der Rundfunkrat eine Geschäftsordnung gegeben und eine Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des WDR beschlossen.